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Ermittlungen im V-Markt Baumarkt hatten Cannabispflanzen nicht verkauft werden dürfen

In Füssen und Kaufbeuren

Cannabis in Allgäuer Baumärkten? Das wurde aus dem Fall

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    Für die Ermittler ging es vor allem auch um die Frage, ob es sich um Stecklinge oder Setzlinge handelt.
    Für die Ermittler ging es vor allem auch um die Frage, ob es sich um Stecklinge oder Setzlinge handelt. Foto: Martin Schutt/dpa (Symbolbild)

    Ende Oktober rückte die Polizei in den V-Baumärkten in Füssen und Kaufbeuren an, um mehrere Dutzend Cannabis-Pflänzchen zu beschlagnahmen. Ermittelt wurde wegen des Anfangsverdachts auf gewerbsmäßigen Handel mit Cannabis (wir berichteten). Die Staatsanwaltschaft Kempten teilt nun auf Nachfrage unserer Redaktion mit: „Das Verfahren wurde mit gerichtlicher Zustimmung eingestellt.“

    Cannabis-Pflanzen in Baumärkten im Allgäu

    Die Ermittler mussten sich mit der Frage beschäftigen, ob es sich um Stecklinge oder um Setzlinge handelt. Denn Setzlinge würden unter das Konsumcannabisgesetz fallen, teilte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr mit. Stecklinge dagegen nicht.

    Deshalb stellte das Gericht das Verfahren ein

    Nun ist klar: Das Gericht sah die Schuld als zu gering an. „Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung wurde als nicht gegeben erachtet“, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Fall ist damit vom Tisch.

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