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Erster Prozess um den Tierskandal Bad Grönenbach beginnt

Tierskandal Bad Grönenbach

Tierskandal in Bad Grönenbach: Ermittler erheben weitere Vorwürfe gegen Vater und Sohn

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    Im ersten Prozess um den Allgäuer Tierskandal müssen sich von September an ein Vater und sein Sohn vor Gericht verantworten. Ihnen drohen Freiheitsstrafen.
    Im ersten Prozess um den Allgäuer Tierskandal müssen sich von September an ein Vater und sein Sohn vor Gericht verantworten. Ihnen drohen Freiheitsstrafen. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Der Tierskandal in Bad Grönenbach wird von September an von der Allgäuer Justiz aufgerollt. Vor dem Landgericht Memmingen müssen sich ab 20. September zwei Landwirte aus Bad Grönenbach verantworten. Dem 68-Jährigen und seinem 25-jährigen Sohn werden unter anderem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Mittlerweile gibt es aber auch weitere Vorwürfe gegen sie. Ihnen drohen mehrere Jahre Gefängnis.

    Konkret wirft die Staatsanwaltschaft den beiden Landwirten vor, Rinder in ihren Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten nicht ausreichend versorgt zu haben. Die Tiere seien daher verwahrlost und erkrankt. Zum Teil hätten die Rinder notgeschlachtet werden müssen, als Kontrolleure sie entdeckten.

    Tierskandal Bad Grönenbach: Vater und Sohn bestreiten die Vorwürfe

    Die Tatvorwürfe betreffen laut Landgericht Memmingen 54 Kühe und Kälber, die im Zeitraum zwischen Juli und November 2019 entsprechend gelitten haben sollen. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen damals durch die "Soko Tierschutz". Die Aktivisten hatten ein heimlich gedrehtes Video veröffentlicht, das zeigte, wie Rinder in einem Stall brutal misshandelt werden.

    Die Reihe der Vorwürfe gegen die beiden Männer ist aber noch länger. Seit der Anklageerhebung in diesen Fällen wurde in vier weiteren Verfahren gegen den Vater, in drei davon zusammen mit seinem Sohn Anklage erhoben. So soll der 68-Jährige 15 Kühe für 28.502,25 EUR gekauft haben, ohne sie dann zu bezahlen. Beiden Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, seit 2015 Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne sie bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern angemeldet zu haben. Dadurch hätten sie den Staat um mehrere zehntausend Euro gebracht.

    Darüber hinaus sollen die beiden Angeklagten eine Kiesgrube verfüllt haben, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben. "Da die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nicht vorlagen, sollen sich die beiden Angeklagten Entsorgungskosten in Höhe von 270.000 EUR erspart haben", so das Gericht.

    Urteil im Allgäuer Tierskandal soll Ende Oktober fallen

    Letztlich wird den Männern von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 2020 gegen das vorläufige Halte- und Betreuungsverbot verstoßen zu haben, das ihnen auferlegt worden war.

    Die Große Strafkammer am Landgericht Memmingen hat für den Prozess 14 Verhandlungstage anberaumt. Grund für das lange Verfahren sei, dass sich die beiden Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußerten oder diese bestreiten. "Dies macht eine umfangreiche Beweisaufnahme zu jedem einzelnen angeklagten Fall durch die Vernehmung von Zeugen, Verlesung von Urkunden und Einvernahme von Sachverständigen erforderlich", so das Gericht.

    Ein Urteil wird am 28. Oktober erwartet.

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