Eine österreichische Richterin hat in einem Urteil festgestellt, dass dem buddhistischen Lama Ole Nydahl Fremdenfeindlichkeit und die pauschale Verunglimpfung des Islam vorgeworfen werden darf. Während des Prozesses wurde zudem bekannt, dass der 78-jährige Führer des Diamantweg-Buddhismus zur Wahl der AfD aufgerufen hat. Die Richterin stützte ihr Urteil Ende vergangenen Jahres unter anderem auf eine Aufnahme einer Rede Nydahls. Dessen Anwalt hatte zunächst eine zusammengeschnittene Fassung vorgelegt. Erst nach Vorlage eines Gutachtens tauchte eine Gesamtaufnahme mit kritischen Passagen auf.
Immenstadt/Wien