Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Geschüttelte Babys in Memmingen: Deshalb ist das Verfahren eingestellt worden

Mutmaßliche Misshandlung

Geschüttelte Babys in Memmingen: Deshalb wird das Verfahren eingestellt

    • |
    • |
    • |
    Am Klinikum Memmingen stellten Ärzte kurz vor Weihnachten 2023 bei Zwillingen Verletzungen fest, die auf Schütteln zurückzuführen seien.
    Am Klinikum Memmingen stellten Ärzte kurz vor Weihnachten 2023 bei Zwillingen Verletzungen fest, die auf Schütteln zurückzuführen seien. Foto: Verena Kaulfersch (Archivbild)

    Die Eltern von Zwillingen standen im Fokus der Memminger Kriminalpolizei: Sie sollen ihre Säuglinge, einen Bub und ein Mädchen, geschüttelt und dabei verletzt haben. Der Fall wurde bekannt, weil Ärzte am Memminger Klinikum die Verletzungen der Kleinen entdeckt hatten. Nun teilt die Staatsanwaltschaft Memmingen auf Nachfrage unserer Redaktion mit: Das Verfahren gegen die Eltern wurde „mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt“.

    Kurz vor Weihnachten 2023 sollen Babys geschüttelt worden sein

    Der Fall ereignete sich kurz vor Weihnachten im Jahr 2023. Die Ärzte des Klinikums stellten bei den damals drei Monate alten Säuglingen Verletzungen fest, die auf ein starkes Schütteln zurückzuführen seien. Akute Lebensgefahr habe aber nicht bestanden. Die Kinderklinik informierte damals die Polizei. „Trotz umfangreich durchgeführter Ermittlungen konnte nicht festgestellt werden, wie sich der Sachverhalt tatsächlich zugetragen hat und wer für die Verletzungen der Kinder verantwortlich ist“, teilt Sebastian Murer, Sprecher der Memminger Staatsanwaltschaft, mit.

    Staatsanwaltschaft Memmingen: Geständnis gab es nicht

    In Betracht kommen „naturgemäß die Eltern“, es sei aber auch nicht von vornherein auszuschließen, dass Dritte für die Misshandlungen verantwortlich sind, sagt Murer. „Ein Geständnis der Beschuldigten oder eine Belastung des anderen Elternteils liegen nicht vor.“ Und für die Ermittler ist es herausfordernd, dass „unmittelbare Augenzeugen nicht vorhanden sind.“ Zeugen, die etwas gehört haben könnten, waren keine Hilfe, um den Fall belastbar aufzuklären - ein Verantwortlicher war also nicht zu identifizieren.

    Das Verfahren wandert zunächst also zu den Akten. „Sollten sich neue Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen und die Ermittlungen fortgesetzt“, sagt Murer. Ob es Maßnahmen seitens des Jugendamtes gibt, kann Murer nicht beantworten. Klar sei aber, dass die Behörde in den Fall einbezogen war.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden