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Grillen: Wie viele Personen sind erlaubt? - Geimpfte und Nicht-Geimpfte gegen Corona

Corona-Regeln in Bayern und im Allgäu

Wer darf am Wochenende zur Grillparty? - Das bedeuten die neuen Regeln für Geimpfte und Genesene

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    Welche Corona-Regeln beim Grillen muss ich beachten? Für Geimpfte und Genesene gelten in Bayern und dem Allgäu ab sofort neue Freiheiten.
    Welche Corona-Regeln beim Grillen muss ich beachten? Für Geimpfte und Genesene gelten in Bayern und dem Allgäu ab sofort neue Freiheiten. Foto: Ralf Lienert (Archiv)

    Geimpfte und Corona-Genesene erhalten jetzt ganz schnell einen Teil ihrer Grundrechte zurück. Schon ab Donnerstag (6. Mai) entfallen für sie in Bayern einige Corona-Beschränkungen. Pünktlich zum zweiten Mai-Wochenende dürfen sich etliche Menschen auf wiedergewonnene Freiheiten freuen.

    Passend dazu hört im Allgäu auch noch der Regen auf. Schon am Samstag werden wärmere Temperaturen um die 16 Grad erwartet, spätestens am Sonntag wird es mit bis zu 25 Grad sommerlich. Perfekt fürs gemeinsame Grillen im Garten oder auf dem Balkon! Doch wie viele Personen dürfen jetzt dabei sein? Welche Kontaktbeschränkungen gelten noch? Und was ist mit der Ausgangssperre? Antworten zum aktuellen Stand hier (Mehr zum Wetter im Allgäu lesen sie in unserem Wetter-Special mit Regenradar, Unwetterwarnungen, Pollenflugkalender und Bio-Wetter).

    Wie viele Personen dürfen privat zusammen grillen?

    Die gute Nachricht: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen Genesene und vollständig Geimpfte ab sofort nicht mehr mit.

    Aber Vorsicht: Geimpfte müssen beide Impfungen erhalten haben, es sei denn, sie haben den Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson bekommen. Und: Der Zeitpunkt der zweiten Impfung muss bereits 14 Tage zurückliegen. Erst dann ist ausreichend Immunität gegeben. Als Genesen in diesem Sinne gilt, wenn der Zeitpunkt der Erkrankung nicht länger als sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt.

    Für die Grillparty heißt das: Eine nicht geimpfte Person kann beliebig viele Personen zum Grillen einladen, wenn diese wie oben beschrieben geimpft oder genesen sind!

    Für alle anderen gilt die Kontaktbeschränkung in den aktuell gültigen Corona-Regeln in Bayern weiter. Darin heißt es dazu:

    • Bei einer Inzidenz über 100: Erlaubt ist lediglich ein Treffen des eigenen Hausstands mit einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren gelten nicht). Für die Grillparty in Ihrem Garten mit den beliebig viel Genesenen oder Geimpften heißt das: Es dürfte noch eine weitere ungeimpfte Person dazustoßen.
    • Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100: Angehörige Ihres Hausstands können Personen eines weiteren Hausstands treffen - die Gesamtzahl darf fünf Personen aber nicht übertreffen (Kinder unter 14 finden keine Berücksichtigung). Im Allgäu tritt dieser Fall am zweiten Mai-Wochenende 2021 lediglich im Landkreis Lindau ein.

    Wie lange darf ich im Garten grillen?

    Prinzipiell können sie so lange in ihrem Garten grillen, wie sie möchten - wenn sich die Nachbarn nicht an Lärm und Geruch stören (Lesen Sie dazu: Bis wann darf man abends grillen?). Aber: Irgendwann müssen Ihre Gäste ja wieder nach Hause - und da kommt die Ausgangssperre ins Spiel.

    • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen in Bayern der Inzidenzwert von 100 (die aktuellen Inzidenzwerte im Allgäu hier) überschritten wird, ist von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.
    • Aber: Für Geimpfte und Genesene gilt die Ausgangssperre auch in den Corona-Hotspots ab sofort nicht mehr! Sie können sich nachts auch ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhalten - beispielsweise bei Ihnen Zuhause beim Grillen. Auch die Quarantänepflicht entfällt für sie nach dem Kontakt mit einem Corona-Infizierten.

    Können auch negativ Geteste zum Grillen kommen?

    Im Einzelhandel oder beim Friseur dürfen Ungeimpfte mit einem negativen Test-Nachweis rein - und in Landkreisen und Städten mit stabiler Inzidenz unter 100 ab 10. Mai auch wieder in einen Biergarten/die Außengastronomie.

    Für den privaten Bereich gilt das "Freitesten" aber noch nicht. Hier ist ein aktueller negativer Test noch nicht mit vollständig Geimpften/Genesenen gleichgestellt.

    Ich will alles richtig machen, bin bei den Corona-Regeln aber durcheinander gekommen. Welche Strafe droht?

    Weiterhin gilt in Bayern: "Wer gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro."

    Ab März 2020 hat die Corona-Pandemie das Allgäu fest im Griff: Abstand halten, Maske tragen, Kontaktbeschränkungen einhalten, Lockdowns durchstehen. All das gehörte wegen der Corona-Pandemie in der Region zum Alltag.
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