Die von der Alpgenossenschaft geforderte Öffnung der Dämme am Rappenalpbach in Oberstdorf setzte das Landratsamt im Dezember selbst um.
Bild: Ralf Lienert
Die von der Alpgenossenschaft geforderte Öffnung der Dämme am Rappenalpbach in Oberstdorf setzte das Landratsamt im Dezember selbst um.
Bild: Ralf Lienert
Sehr unterschiedlich fallen die Reaktionen auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus, das Beschwerdeverfahren zu den Baggerarbeiten im Rappenalptal einzustellen. Die Alpgenossenschaft zeigt sich „erleichtert“ und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass ein Aktenvermerk des Landratsamtes als Baugenehmigung zu sehen war. Die Kreisbehörde hingegen betont, dass die Entscheidung im eigentlichen Klageverfahren beim Verwaltungsgericht noch ausstehe und der Gewässerausbau ohne Genehmigung umgesetzt wurde.