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Wahlwerbung versus Wirtschaftswerbung: Diese Unterschiede machen Oberallgäuer Behörden

Unternehmer zog vor Gericht

"Nicht demokratisch": Welche Sonderrechte Parteien bei Werbung haben

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    Bei Wahlplakaten – wie hier am Kreisverkehr in der Immenstädter Straße in Blaichach – profitieren Parteien temporär von besonderen Reglungen. Ein Unternehmer findet das nicht gerecht.
    Bei Wahlplakaten – wie hier am Kreisverkehr in der Immenstädter Straße in Blaichach – profitieren Parteien temporär von besonderen Reglungen. Ein Unternehmer findet das nicht gerecht. Foto: Ronald Maior

    Ob auf dem Weg zu Arbeit oder beim Bummeln durch die Fußgängerzone – überall im Oberallgäu stößt man derzeit auf Wahlplakate und Aufsteller von Parteien, die vor der Landtags- und Bezirkswahl für Stimmen werben. Der Oberallgäuer Unternehmer Marc Wenz kritisiert jetzt, dass Banner von Parteien genau dort aufgestellt wurden, wo ihm Werbung für sein Unternehmen untersagt wurde. Räumen die Behörden politischen Parteien vor Wahlen besondere Privilegien ein? Wir haben bei den Behörden nachgefragt.

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