Immer wieder kommt es in der Region zu Verstößen gegen die Corona-Beschränkungen des Freistaats: 60 Einsätze hatte die Polizei im Präsidium Schwaben Süd/West in diesem Zusammenhang von Mittwoch- bis Donnerstagmittag. Dabei stellte sie 28 Verstöße fest. In Dösingen (Landkreis Ostallgäu) teilte ein Bürger mit, dass Jugendliche eine „Corona-Party“ feierten. Als die Polizei eintraf, flüchteten die Verdächtigen. Im Memminger Stadtpark wurden Platzverweise erteilt, weil sich dort zuviele Menschen aufgehalten hatten.
Laut der Verfügung des Freistaats sind größere Ansammlungen von Menschen verboten. Außerdem müssen Bars und Cafés geschlossen bleiben. Das Gleiche gilt für Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, etwa Bekleidungsgeschäfte. Auch Gaststätten sind betroffen. Dort dürfen Gäste nur noch von 6 bis 15 Uhr essen. Danach haben Kunden die Möglichkeit, Gerichte in den Lokalen abzuholen und daheim zu essen.
Es gab zwei Platzverweise
Damit die Verordnungen auch eingehalten werden, kontrolliert die Polizei beispielsweise Sport- und Spielplätze. Die Bereitschaftspolizei unterstützt die Inspektionen. Am häufigsten kommt es laut Polizeisprecher Dominic Geißler zu verbotenen „Ansammlungen“. Die Polizei fordere in solchen Fällen die Betroffenen auf, nach Hause zu gehen. Das habe in 21 Fällen auch geklappt, zweimal erteilten die Beamten allerdings Platzverweise. Wenn auch dies keinen Erfolg bringt, darf die Polizei Gewalt einsetzen: „Wegschieben ist durchaus denkbar“, sagt Geißler. Das letzte Mittel sei der Gewahrsam. Bisher habe ein Platzverweis aber ausgereicht. Was die Läden und Gaststätten betrifft, die unerlaubt Kunden bedienten: „Wir haben die Leute heimgeschickt und gegen die Betreiber ein Strafverfahren eingeleitet.“