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Test-Regeln in Ostallgäuer Heimen und Kliniken

Höchste Zeit oder verfrüht? Corona-Testpflicht für Heime und Kliniken gelockert

Ein negativer Corona-Selbsttest genügt künftig, um Angehörige in Kliniken und Heimen zu besuchen.

Ein negativer Corona-Selbsttest genügt künftig, um Angehörige in Kliniken und Heimen zu besuchen.

Bild: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Ein negativer Corona-Selbsttest genügt künftig, um Angehörige in Kliniken und Heimen zu besuchen.

Bild: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Für Kliniken und Seniorenheime gelten einfachere Corona-Testvorschriften. Wie man die Lockerungen in Einrichtungen in Kaufbeuren und dem Ostallgäu aufnimmt.
10.02.2023 | Stand: 12:00 Uhr

Besucherinnen und Besucher in Kliniken und Pflegeheimen müssen seit heute, Freitag, 10. Februar, nur noch einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Und dafür brauchen sie auch keinen Termin im Testzentrum oder der Apotheke mehr – ein Selbsttest genügt. Er darf ohne Aufsicht durchgeführt werden und soll nicht älter als 24 Stunden sein.