Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 16. März gegen das Coronavirus geimpft sein. Damit sind einige Fachkräfte aus Kaufbeuren und dem Ostallgäu nicht einverstanden.
Bild: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)
Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 16. März gegen das Coronavirus geimpft sein. Damit sind einige Fachkräfte aus Kaufbeuren und dem Ostallgäu nicht einverstanden.
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Ab 16. März gilt im Gesundheitsbereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis dahin muss medizinisches und Pflegepersonal gegen Covid-19 geimpft sein. Die Arbeitgeber müssen dann einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. Zwar ist die Impfquote in der Branche hoch, einige Fachkräfte lehnen die Spritze jedoch ab. Ihnen droht die unbezahlte Freistellung oder sogar Jobverlust.