Die Plätze für Zuhörer sind in den Gerichtssälen zurzeit zwar beschränkt. Verhandelt wird in der Kemptener Residenz dennoch.
Bild: Ralf Lienert
Die Plätze für Zuhörer sind in den Gerichtssälen zurzeit zwar beschränkt. Verhandelt wird in der Kemptener Residenz dennoch.
Bild: Ralf Lienert
Mit fremden Fahrerkarten hat ein Oberallgäuer Transportunternehmen seine Angestellten auf Touren geschickt. Dadurch sollten die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten umgangen werden. Der Vorteil, den sich die Spediteure damit verschafft haben, kostet beide Angeklagte nun eine ganze Stange Geld.
Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge haben die Beschuldigten ihren Fernfahrern in mindestens 52 Fällen neben ihren eigenen auch fremde Fahrerkarten zur Verfügung gestellt. Die Trucker bedienten Routen in Deutschland und im benachbarten Ausland. Auf dem digitalen Kontrollgerät waren später Daten von Fahrern registriert, die gar nicht an Bord waren. Die Lenk- und Ruhezeiten der tatsächlichen Fahrer blieben so innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Im Juristendeutsch ging es also um Anstiftung zur Fälschung beweiserheblicher Daten. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sieht das Strafgesetz dafür vor.
Das Kemptener Schöffengericht bot ein Rechtsgespräch mit den Beteiligten an. Wenig später war eine Verständigung erzielt, der die Angeklagten zustimmten. Demnach wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Beide Beschuldigten verpflichteten sich zu Zahlungen von je 10 000 Euro.