Nun sind die Kemptener Kinobetreiber Dietel-Sing auch mit ihrer Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert – vorerst. Er wies den Eilantrag gegen den Lockdown ab. Das Gericht bestätigt, dass Kulturveranstaltungen weiterhin verboten sowie Kinos, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe angesichts der hohen Zahl Coronainfizierter geschlossen bleiben. „Uns wär’s anders lieber gewesen“, erklärt Matthias Sing, der als hauptberuflicher Rechtsreferendar die Klagen zusammen mit seiner Mutter Andrea Dietel-Sing und seiner Schwester Pia Sing eingereicht hatte.
Lockdown-Klage des Colosseum Center