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Kita in Heidenheim verlangt Geld von zu spät kommenden Eltern - und im Allgäu?

Kita-Gebühr fürs Zuspätkommen

Muss ich im Allgäu zahlen, wenn ich mein Kind zu spät aus der Kita abhole?

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    Eine Kita in Heidenheim verlangt von Eltern eine Geldstrafe, wenn die Kinder zu spät abgeholt werden. Wie gehen Allgäuer Kitas mit unpünktlichen Eltern um?
    Eine Kita in Heidenheim verlangt von Eltern eine Geldstrafe, wenn die Kinder zu spät abgeholt werden. Wie gehen Allgäuer Kitas mit unpünktlichen Eltern um? Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Die Aufregung in den sozialen Netzwerken ist groß, nachdem mehrere Medien über ein neues Kita-Modell in der Stadt Heidenheim (Baden-Württemberg) berichteten. Dort wurden die Vertragsbedingungen für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen verschärft.

    Die Stadt berechnet demnach künftig Eltern, die ihre Kinder viermal unentschuldigt zu spät abholen, 25 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

    Eltern holen Kinder zu spät aus Kita: Was passiert im Allgäu?

    An eine ähnliche Regelung ist derzeit im Allgäu zwar nicht gedacht. Doch die Unpünktlichkeit von Eltern sorgt auch in Kitas immer wieder für Ärger. „Das ist leider Alltag. Bei uns gibt es mindestens ein, zwei Mal pro Woche solche Fälle“, sagt zum Beispiel Elke Galm, Leiterin des Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Stadt Füssen).

    Bei Ausnahmefällen hätte jeder Verständnis. Doch wenn Eltern wiederholt ihre Kinder zehn bis 20 Minuten nach Ablauf der Buchungszeit abholen, stellt sie diese zur Rede. Versicherungstechnisch liege mit Ablauf der gebuchten Zeit die Verantwortung bei den Eltern – und nicht mehr bei der Kita.

    Zu spät abgeholt: Kita in Kempten zieht Konsequenzen

    Auch in den Kitas der Stadt Kempten gibt es teils unpünktliche Eltern, berichtet Kristof Büsing, Sachgebietsleiter der Kommunalen Kindertagesbetreuung. Deshalb gebe es klare Regelungen in den Verträgen. Wer sich mehrmals nicht an die vereinbarte Buchungszeit hält, dem kann sogar der Kita-Platz für das Kind gekündigt werden.

    Konkret: „Wer zwei Mal unentschuldigt sein Kind zu spät abholt, muss seine Stundenzahl hochbuchen.“ Kommt es dann erneut zu einer unentschuldigten Verspätung, droht die Kündigung. Bislang sei das aber erst einmal vorgekommen.

    Wichtig sei gegenseitige Rücksichtnahme. „Das ist eine Haltungssache“, sagt Büsing. In vielen Einrichtungen gibt es eine gewisse Kulanz: „Wenn zum Beispiel jemand zu spät kommt, weil es nachweislich einen Stau gab, bringen wir Verständnis auf. Aber es gibt leider Eltern, die immer wieder auffallen“, erzählt eine Erzieherin.

    Oft braucht es keine Geldstrafen, sondern ein Gespräch

    Dieses Problem sei nicht neu, sagt Günter Groll, Vorsitzender der Stiftung Kita-Zentrum St. Simpert, die im Bistum Augsburg 200 Kitas betreibt. Doch die Auswirkungen der Verspätungen seien mittlerweile drastisch. Denn: „Wir haben Personalmangel.“ Trotz dessen mussten in Kaufbeuren zwei junge Männer ihre Erzieherausbildung abbrechen.

    Bedeutet: „Wenn eine Erzieherin zum Beispiel eine halbe Stunde länger wegen eines einzelnen Kindes da bleibt, ist das im Grunde nicht mehr darstellbar.“ Ähnlich wie in Kempten könnten die Stiftungs-Kitas bei mehrfacher Verspätung sowie einer Abmahnung die Verträge kündigen. Doch das sei extrem selten.

    Auch in den städtischen Kitas der Stadt Memmingen ist das Problem bekannt: „Wir haben mitunter Schwierigkeiten mit zu spät abholenden Eltern“, sagt Kita-Amtsleiter Bernhard Hölzle. Eine Strafgebühr brauche es nicht. Meist reiche schon ein Gespräch aus.

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