Die Zeit läuft für einen Lottospieler oder eine -spielerin aus dem Raum Memmingen. Denn dort wird seit Ende 2019 der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin des "BayernMillionen"-Loses mit der Nummer 426492 gesucht. Dieses Los ist mittlerweile nämlich eine Million Euro wert.
Memmingen: Frist für Millionengewinn verfällt
Wenn das Los bis zum 31. Dezember 2023 nicht eingelöst wird, verfällt der Gewinn und die Summe wandert in einen Topf von Sonderauslosungen oder wird vom bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ende Oktober soll es daher noch einmal eine Suchaktion geben. Doch was wäre, wenn der Gewinner sein Los nicht mehr einlösen kann, weil er gar nicht mehr lebt?
Lottogewinn postum: Verfällt der Gewinn?
Diese Frage stellte sich ein Leser unter einem Post zum Thema auf Facebook. Verfällt der Gewinn im Todesfall oder kann er weitergegeben werden? "Die Spielquittung ist ein Inhaberpapier", erklärt Verena Ober, Pressesprecherin bei Lotto Bayern. "Sollte der Besitzer verstorben sein, so kann der Erbe den Gewinn geltend machen, da er ja die Spielquittung geerbt hat". Dafür müssen die Erben allerdings erst einmal den Schein finden. Denn auch sie könnten den Gewinn nur noch bis zur Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 einlösen.
Offener Millionen-Gewinn keine alltägliche Situation
Dass ein Großgewinn wie dieser nicht abgeholt wird, kommt laut Ober nur sehr selten vor. Noch weniger alltäglich ist es, dass ein Gewinner verstirbt und der Gewinn von einem Angehörigen geltend gemacht wird: "Das ist bei mir noch nicht vorgekommen", berichtet die Presse-Sprecherin. Das gesuchte Millionen-Los wurde am 21. Dezember 2019 um 11.30 Uhr in einer Annahmestelle im Raum Memmingen abgegeben.
Der letzte große Lottogewinn in der Region liegt nur kurze Zeit zurück. Im September hatte ein Frau aus Schwaben erst mit Verzögerung von ihrem Gewinn über zehn Millionen Euro erfahren.