Es ist wie so oft bei Fällen von häuslicher Gewalt: ein Mann wird gewalttätig, bedroht oder schlägt eine Frau, die erstattet Anzeige, doch bis das Verfahren vor Gericht landet, haben sich die Parteien wieder ausgesöhnt, sodass das Opfer nicht mehr gegen den Täter aussagen möchte. So auch bei dem Verfahren, das nun am Memminger Amtsgericht verhandelt wurde. Der Unterschied: Das Opfer ist nicht die Lebensgefährtin, sondern die Mutter des Täters.
Unterallgäu