Im Fall des im Altenstadter Ortsteil Untereichen getöteten Ehepaars hat die Staatsanwaltschaft Memmingen inzwischen Anklage erhoben. Diese richtet sich gegen den 38-jährigen Sohn eines Opfers und dessen 33-jährige Ehefrau sowie gegen einen 32-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft legt dem angeschuldigten Ehepaar gemeinschaftlichen heimtückischen Mord aus Habgier zur Last. Dem Dritten wird vorgeworfen, Beihilfe geleistet zu haben.
Wie berichtet, wurden im Frühjahr 2023 ein 70-jähriger Mann und dessen 55-jährige Ehefrau tot in ihrem Wohnhaus in der Mühlbachstraße in Untereichen gefunden. Die erhobene Anklage geht laut einer Pressemitteilung von folgendem Tatverdacht aus: In der Nacht zum 22. April drang das angeklagte Ehepaar in das Haus des 70-Jährigen und der 55-Jährigen ein. Beide Bewohner befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Bett und rechneten nicht mit einem Angriff. Aus diesem Grund waren sie auch wehrlos.

Diesen Umstand nutzten die Eindringlinge aus, um den Vater zu ersticken und die Frau durch eine "mittlere zweistellige Zahl an Messerstichen" zu töten. Anschließend versuchten die beiden, das Geschehen wie einen erweiterten Suizid, begangen durch den 70-Jährigen, aussehen zu lassen.
Doppelmord von Altenstadt: Habgier könnte das Motiv gewesen sein
Der 32-jährige Angeschuldigte ist wiederum ein enger Freund des 38-Jährigen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hielt dieser es für möglich, dass seine Bekannten den 70-Jährigen und dessen Ehefrau töten werden - und billigte dies. Er sollte den beiden insbesondere ein Alibi verschaffen, indem er sie zu sich nach Albstadt einlud, wo sie sich in der Tatnacht zunächst auch tatsächlich befanden. Außerdem stellte er den beiden sein Auto zur Verfügung, sodass sie von Albstadt nach Altenstadt und zurück fahren konnten.

Wie das Motiv aussieht? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat aus Habgier begangen wurde. Die Angeschuldigten wollten einerseits verhindern, dass der 70-Jährige die Schenkung eines Hauses an seinen Sohn rückgängig macht. Andererseits wollten sie sich am Erbe der Getöteten bereichern.
Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für sämtliche Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt. (AZ/stz)