Was passiert, wenn ein OB aus dem Amt ausscheidet? Welchen Versorgungsanspruch hat er? Dazu haben wir im Rathaus nachgefragt.
Bild: Maike Scholz
Was passiert, wenn ein OB aus dem Amt ausscheidet? Welchen Versorgungsanspruch hat er? Dazu haben wir im Rathaus nachgefragt.
Bild: Maike Scholz
Der Mensch arbeitet, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen und um sich im Alter abgesichert und versorgt zu wissen. Aber wie sieht das eigentlich bei einem Oberbürgermeister aus? Das wollte ein Leser nach dem Amtsantritt von Jan Rothenbacher (SPD) als neuer OB von Memmingen zum Versorgungsanspruch von Vorgänger Manfred Schilder (CSU) wissen. Wir haben im Rathaus nachgefragt.
Dort heißt es: „Herr Schilder hat nach sechs Jahren Amtszeit noch keinen Versorgungsanspruch als Beamter erworben.“ In Bayern sei dafür grundsätzlich eine Amtszeit von zehn Jahren erforderlich. Festgelegt ist das im Artikel 21 „Eintritt in den Ruhestand“ des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen.
Weiter heißt es aus dem Rathaus: „Sofern ein kommunaler Wahlbeamter der Stadt Memmingen ohne Versorgung ausscheidet, muss die Stadt Memmingen eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchführen.“
Das bedeutete im Fall von Manfred Schilder Folgendes: Zusätzlich zu den Rentenansprüchen, die er vor seinem Amt als Oberbürgermeister erarbeitet hat, wird die Stadt für die vergangenen sechs Jahre die Rentenbeiträge nachträglich in die Rentenkasse zahlen. Die Stadt erklärt: „Wie bei anderen gesetzlich Versicherten auch, hat Herr Schilder Anspruch auf diesen Betrag, der sich aus den bisher gezahlten Beiträgen und seinem Alter errechnet.“