Wegen Mordes an ihrer neunjährigen Tochter hat das Kemptener Landgericht gestern in einer Berufungsverhandlung eine 50-jährige Frau zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass die unter Depressionen leidende Frau zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, aber nicht schuldunfähig war.
Kempten/Lindau