Dass sie wegen eines verbotenen Autorennens zumindest zu Geldstrafen und Führerschein-Sperren verurteilt werden, ist zwei Angeklagten vor dem Kaufbeurer Amtsgericht wohl schon vor dem Prozess klar gewesen. Womit die 26 und 30 Jahre alten Männer aber wohl nicht gerechnet hatten: Ihre hochmotorisierten Fahrzeuge wurden eingezogen. Die 507- und 408- PS-starken Limousinen hatten sie gebraucht gekauft, die Fahrzeuge sind noch nicht abbezahlt. Die Polizei hatte die Autos am Tattag im April dieses Jahres vorläufig beschlagnahmt, ebenso wie die beiden Führerscheine. Sollte das Urteil mit dem Einziehen der Wagen rechtskräftig werden, gehen die Fahrzeuge in das Eigentum des Staates über und werden versteigert. Die Angeklagten und ihre Verteidiger werden diesen Teil des Urteils wohl in nächster Instanz vom Landgericht überprüfen lassen.
Gerichtsurteil