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Räum- und Streupflicht bei Schnee: Wer muss wann den Gehweg räumen?

Diese Regeln gelten

Räumpflicht bei Schnee und Eis: Wer muss wann den Gehweg räumen?

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    Es schneit im Allgäu und damit gilt für viele Menschen wieder die Räum- und Streupflicht. Wer muss wann auf die Straße? Und wie oft muss geräumt werden? Die wichtigsten Regeln und Gesetze im Überblick.
    Es schneit im Allgäu und damit gilt für viele Menschen wieder die Räum- und Streupflicht. Wer muss wann auf die Straße? Und wie oft muss geräumt werden? Die wichtigsten Regeln und Gesetze im Überblick. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbolbild)

    Endlich wieder Schnee, sagen die einen. Leider wieder räumen und streuen, sagen die anderen. Denn mit Schnee und Eis kommt für viele Menschen auch die Räumpflicht und die Streupflicht. Welche Regeln und Gesetze gelten für das Räumen und Streuen? Wann muss der Gehweg geräumt sein? Wie oft am Tag muss man Schnee räumen? Wer haftet, wenn jemand ausrutscht oder von einer Dachlawine getroffen wird? Hier die wichtigsten Antworten.

    Wer muss den Gehweg bei Schnee räumen?

    Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Wege, die am Grundstück liegen, auf dessen Eigentümer. In der Regel sind also die Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst verantwortlich. Diese Aufgabe kann der Eigentümer auch auf den Mieter übertragen. Das muss allerdings ausdrücklich im Mietvertrag stehen, eine Regelung in der Hausordnung reicht nach Angaben des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Demnach gibt es auch kein Gewohnheitsrecht, wonach Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.

    Bis zu welcher Uhrzeit muss geräumt und gestreut sein?

    In den Satzungen der Kommunen ist meist eine Räum- und Streupflicht vom frühen Morgen bis zum späten Abend vorgesehen.

    • Unter der Woche beginnt der Winterdienst im Regelfall um 7 Uhr morgens
    • an Sonn- und Feiertagen um 8 oder 9 Uhr, so der Mieterbund.
    • Die Räumpflicht und Streupflicht endet normalerweise um 20 Uhr, außer an Orten mit erheblichem Publikumsverkehr. Zu diesen zählen beispielsweise Kinos oder Restaurants, hier muss sogar nach 22 Uhr noch für Sicherheit gesorgt werden.

    Wie oft muss der Gehweg geräumt werden?

    "Bei extremen Witterungsbedingungen muss auch mehrmals am Tag geschippt, gefegt und gestreut werden, selbst dann, wenn Vermieter oder Mieter einem Beruf nachgehen und deshalb gar nicht zu Hause sind", so der Mieterbund unter Bezug auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 49/83). Notfalls müsse man sich mit den Nachbarn absprechen oder einen Winterdienst beauftragen.

    Muss ich selbst Salz und Split kaufen?

    Nein. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist es Aufgabe des Vermieters, Geräte und Material zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss dieser regelmäßig kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde.

    Muss ich den Gehweg auf voller Breite räumen?

    Nach gängiger Rechtsprechung - zum Beispiel vom Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, Az. 5 U 46/75 - reicht es, einen Streifen von einem Meter bis 1,20 Meter Breite freizuschaufeln - zwei Fußgängern sollten also aneinander vorbeizukommen. Auf dem geräumten Streifen sollte man sicher laufen können, man braucht ihn aber nicht vollständig von Schnee zu befreien. Denn auch Fußgänger müssen dann vorsichtig sein.

    Droht Bußgeld, wenn ich trotz Pflicht nicht räume oder streue?

    In solchen Fällen kann es tatsächlich ein Bußgeld geben. Noch teurer kann es werden, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt. Das kann vor Gericht enden - und mit Schmerzensgeld. So verurteilte zum Beispiel das Amtsgericht Ulm einen Mieter, die eigentlich im Rahmen der Kehrwoche auch hätte streuen müssen. Weil er das nicht tat und eine andere Nachbarin auf Glatteis ausrutschte, musste der Beklagte 1500 Mark Schmerzensgeld bezahlen (Amtsgericht Ulm, Urt. v. 05.08.1986, Az. 6 C 968/86 - 03).

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    Kann jeder von seinem Vermieter zum Schnee räumen oder Streuen verpflichtet werden?

    Nein. Auch dazu gibt es Urteile. So entschied zum Beispiel das Landgericht Münster, dass ein gesundheitlich schwer angeschlagener Mieter von der Räumpflicht befreit sein kann (Urteil vom 19.02.2004, Az. 8 S 425/03). Und das Landgericht Hamburg-Altona stellte in einer Entscheidung im Jahr 2006 eine 80-Jährige vom Winterdienst frei - wegen ihres hohen Alters, und weil sie ein ärztliches Attest vorweisen konnte.

    Kann ich einen Winterdienst von der Steuer absetzen?

    Ja, die Kosten für einen gewerblichen Winterdienst kann der Eigentümer in seiner Steuererklärung als Kosten haushaltsnaher Dienstleistungen geltend machen, so die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. 20 Prozent der Kosten können dafür angesetzt werden. Auch Mieter können die Kosten des Winterdienstes in ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn diese in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen sind.

    Darf ich Streusalz verwenden, um den Gehweg oder die Hofeinfahrt von Eis zu befreien?

    Die Verwendung von Streusalz oder Auftausalz ist in den meisten Gemeinden verboten, weil dieses sehr die Umwelt belastet. Wer kein Bußgeld riskieren will, sollte Split oder Sand verwenden, wenn es glatt ist.

    Wer ist verantwortlich dafür, dass es keine Dachlawine gibt?

    Grundsätzlich sind Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass von ihrem Haus keine Gefahr für andere ausgeht. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft also nicht nur das Räumen und Streuen, sondern auch den Schutz vor Dachlawinen. Allerdings müssen die Schutzmaßnahmen für den Hauseigentümer auch zumutbar und angemessen sein. Sprich: In Gegenden mit viel Schneefall werden an Hausbesitzer höhere Ansprüche gerichtet als an schneearmen Orten.

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    Kaum fängt es an zu schneien, herrscht vielerorts Chaos auf den Straßen im Allgäu. Die Polizei gibt Tipps, wie Autofahrer sicher durch den Winter kommen.
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