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Rappenalptal: Minister spricht von Naturfrevel

Umwelt-Skandal

Rappenalptal: Minister spricht von Naturfrevel

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    Am Rappenalpbach gab es massive Eingriffe. Die Gerichte müssen nun klären, wie es soweit kommen konnte.
    Am Rappenalpbach gab es massive Eingriffe. Die Gerichte müssen nun klären, wie es soweit kommen konnte. Foto: Sophia Ungerland (Archiv)

    Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) hat die heftig umstrittene Begradigung des Wildbachs im Rappenalptal bei Oberstdorf scharf verurteilt. „Dieser Naturfrevel ist kein Versehen gewesen“, sagte er am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags. Aber wie die meisten Abgeordneten beteuerte auch er, dass es im Streit zwischen Landratsamt und Alpgenossenschaft keine Vorverurteilungen geben dürfe. Gerichte sollten darüber urteilen, wer die Verantwortung trägt.

    Minister: "Ein Eingriff in die Natur, der so nicht hinnehmbar ist."

    Die Zuhörerplätze in dem kleinen Sitzungssaal N 401 des Landtags waren voll belegt. Mitglieder der Alpgenossenschaft waren in Mannschaftsstärke aus dem Oberallgäu angereist, um live zu erleben, was der Minister und die Abgeordneten zu dem Streit zu sagen haben.

    Der Befund, den Glauber präsentierte, war eindeutig: Auf einer Fläche von neun Hektar seien in dem Gebiet mit höchstmöglichem Schutzstatus „sämtliche naturraumtypischen Lebensgemeinschaften“ zerstört worden. Der Bach sei ausgebaggert und kanalisiert, das Bachbett stellenweise um mehr als 2,5 Meter vertieft, die Sole durchstochen worden.

    Das sei „ein Eingriff in die Natur, der so nicht hinnehmbar ist“, sagte Glauber und verwies auf die Aussage des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach Baumaßnahmen in diesem Ausmaß „weder genehmigt noch genehmigungsfähig“ waren.

    Die Alpgenossenschaft und Landrätin Indra Baier-Müller schieben sich gegenseitig die Schuld zu

    Wer dafür die Verantwortung trägt, ist, wie mehrfach berichtet, heftig umstritten. Die Alpgenossenschaft, die die Ausbaggerung selbst ausführte, um die Weiden vor Hochwasserschäden und Versumpfung zu schützen, beruft sich auf einen Aktenvermerk des Landratsamtes Oberallgäu. Diesen Vermerk habe man als Genehmigung angesehen.

    Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) dagegen stellt sich auf den Standpunkt, keine derart weitreichende Genehmigung erteilt zu haben. Darüber wird vor dem Verwaltungsgericht gestritten. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen naturschutzrechtlicher Vergehen.

    Die Parteien im Landtag haben unterschiedliche Meinungen

    In diesen Streit und die Verfahren wollen sich, wie sich bei der Sitzung zeigte, die Abgeordneten nicht einmischen. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Eric Beißwenger (CSU) warnte vor „Vorverurteilungen“, die für die Alpwirtschaft zu „massiven Problemen“ führen.

    Abgeordnete von Grünen, SPD und FDP forderten weitere Aufklärung und konzentrierten sich auf die Konsequenzen, die nun zu ziehen sind. „Der Umweltminister“, sagte die Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger (Grüne), „muss jetzt Maßnahmen in die Wege leiten, um Taten wie am Rappenalpbach in Zukunft zu verhindern.“ Dazu gehöre Beratung. „Vielleicht wissen die Grundstücksbesitzer gar nicht, was in ihrem Gebiet erlaubt ist und was nicht“, sagte Steinberger.

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