Kann man Kinder von der Schule befreien für Urlaub? Wie der Antrag auf Freistellung gelingt.
Bild: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)
Kann man Kinder von der Schule befreien für Urlaub? Wie der Antrag auf Freistellung gelingt.
Bild: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)
Fast 20 Schulschwänzer erwischte die Grenpolizei am Flughafen Memmingen in der Woche vor den Osterferien am Allgäu Airport. Und auch in den vergangenen Tagen tappten schon wieder Eltern mit ihren Kindern in die Falle der Beamten am Regionalflughafen.
Zwei Mütter im Alter von 30 und 34 und ein Vater (41) waren mit ihren Kindern außerhalb der Ferienzeit und ohne Schulbefreiung verreist, teilte die Polizei mit. Was soll daran so schlimm sein, mal ein oder zwei Tage vor den Ferien oder dem Wochenende den Abflug zu machen - weil der Flieger schon am Donnerstag geht oder das Hotel dann günstiger ist? So denken offensichtlich einige Eltern - doch genau das weiß auch die Polizei. Die Beamten verstärken in den Tagen vor oder nach den Ferien in Bayern und Baden-Württemberg ihre Kontrollen an den Flughäfen. Wer dann ertappt wird, dem droht ein saftiges Bußgeld.
Vor den kommenden Pfingstferien beantworten wir deshalb die wichtigsten Fragen:
In Deutschland gibt es die allgemeine Schulpflicht. Sie gilt in Bayern für zwölf Jahre: neun Jahre Vollzeitschulpflicht und drei Jahre Berufsschulpflicht. Wer ohne Entschuldigung oder Befreiung beim Unterricht fehlt, verstößt gegen die Schulpflicht.
Ein Kind einfach aus dem Unterricht zu nehmen, um etwas früher in die Ferien zu starten, ist also verboten. Schüler können jedoch freigestellt werden. Das erfordert einen Antrag, der von der Direktion der Schule bewilligt werden muss.
Aber: In der Regel wird solch ein Antrag nur aus zwingenden und nachvollziehbaren Gründen genehmigt. Weil der Flug am Donnerstag günstiger als am Samstag ist, wird im Normalfall nicht dazu gezählt.
Begründete Ausnahmefälle für eine Befreiung vom Schulbesuch sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Es können beispielsweise besondere Anlässe sein wie
Das Formular finden Eltern in der Regel im Sekretariat in der Schule. Manche Einrichtungen bieten auch Vordrucke auf ihrer Webseite an. Laut Bußgeldkatalog 2022 reicht meist ein formloses Schreiben, in dem der Antrag auf Schulbefreiung gestellt wird. Dieses muss Folgendes beinhalten:
Wichtig: Die Schulbefreiung muss beantragt werden. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten im Vorfeld oder gar im Nachgang reicht keineswegs aus.
In dem Antrag sollten die Eltern möglichst konkret schildern, warum sie ihr Kind schon früher aus dem Unterricht nehmen wollen. Die Schule braucht eine nachvollziehbare Begründung. Das können beispielsweise die Hochzeit oder der Geburtstag naher im Ausland lebender Verwandter sein. Wer als Grund angibt, dass man den Flug wegen des günstigen Urlaubsangebots unbedingt erwischen will, muss mit einer Absage rechnen.
Es ist ratsam, nur eine Freistellung über sehr wenige Tage zu beantragen. Denn eine Absage kann die Schule auch erteilen, wenn die Schülerin oder der Schüler zu viel Lernstoff verpassen würde.
Wenn der Antrag auf Schulbefreiung abgelehnt wurde, sollte die Familie das akzeptieren und sich daran halten. Schule und Behörden haben ein besonderes Augenmerk darauf, ob das Kind nach abgelehnter Befreiung vom Unterricht nun plötzlich krank wird. Nachverhandeln bringt da nichts - wer jetzt erwischt wird, dem droht ein empfindliches Bußgeld
Unerlaubtes Fehlen von der Schule ist eine Ordnungswidrigkeit. Heißt: Wer erwischt wird, muss zahlen. In Bayern kann das Bußgeld dafür sogar noch drastischer ausfallen, als in manchen anderen Bundesländern: Die Bußgelder für Schulschwänzer können laut Bußgeldkatalog Bayern bis zu 1000 Euro hoch sein. In Baden-Württemberg muss man 50 bis 300 Euro pro Fehltag berappen.
In den Fällen am Allgäu Airport lagen die Strafen zuletzt meist im Bereich von wenigen hundert Euro. Das vermeintliche Schnäppchen beim Billigflieger ist dann auf einmal doch nicht mehr so günstig.
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