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Skitouren auf Pisten - das sind die Regeln im Allgäu, in Bayern, Österreich und Italien

Wintersport-Regeln

Skitour auf der Piste? In Italien drohen hohe Geldstrafen - Wie es im Allgäu geregelt ist

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    Skitouren auf Pisten statt in freiem Gelände: Ist das erlaubt?
    Skitouren auf Pisten statt in freiem Gelände: Ist das erlaubt? Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

    Wer statt in freiem Gelände lieber auf Pisten zu Skitouren aufbrechen möchte, sollte wissen: Nicht überall in den Alpen sind Tourengeher gerne gesehen - und nicht überall ist das überhaupt erlaubt. In Bayern, Italien und Österreich gelten hierzu unterschiedliche Regeln.

    Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, bringt sich und andere in Gefahr - und muss zudem teils mit Geldbußen rechnen. Eine Übersicht.

    Skitouren auf Pisten: Das gilt grundsätzlich in Bayern

    Laut DAV gibt es in allen bayerischen Skigebieten Aufstiegsmöglichkeiten für Tourengeher. Das können ausgewiesene Routen oder der Pistenrand sein. Hier sind Pistenskitouren grundsätzlich erlaubt. Jedoch kann jedes Skigebiet eigene Regelungen aufstellen, welche zum Beispiel Tourenabende, Verhaltensweisen, Routen oder Sperrungen betreffen.

    Sogar in geschlossenen Skigebieten sind Touren generell erlaubt, erfolgen jedoch auf eigene Gefahr. Der DAV verweist auf einen höheren Schwierigkeitsgrad, der unter anderem durch die unpräparierten und möglicherweise nicht ausgeschilderten Pisten entsteht. Auch eine mögliche Rettung durch die Bergwacht sei ungleich komplexer.

    Sind Touren auf Skipisten im Allgäu erlaubt?

    Lokale Regelungen gelten dementsprechend auch für die Skigebiete im Allgäu. Während das Skigebiet Söllereck bei Oberstdorf eine ausgewiesene Aufstiegsroute und Tourenabende bietet, gibt es in Balderschwang, Immenstadt und Nesselwang laut DAV lediglich örtlich bekannte, aber nicht beschilderte Aufstiegsrouten.

    Das Riedberger Horn ist eine der ersten Adressen im Allgäu, um in die Skitourensaison zu starten.
    Das Riedberger Horn ist eine der ersten Adressen im Allgäu, um in die Skitourensaison zu starten. Foto: Mathias Wild

    Tourengeher, die sich nicht an die jeweiligen Bestimmungen und Verhaltensregeln des Gebietes halten, müssen im Schadensfall wohl mit Konsequenzen rechnen. Matthias Keller von der DAV-Sektion Allgäu-Kempten sagt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass etwa bei Unfällen geprüft werden müsse, ob ein Tourengeher fahrlässig gehandelt hat. Gesetzliche Regelungen und einen Strafenkatalog wie in Italien gibt es laut Cornelia Kreß vom DAV-Bundesverband aber nicht.

    Das sind die Regelungen in Österreich und Italien

    Dort und in Südtirol ist es grundsätzlich verboten, auf offenen Pisten zu Skitouren aufzubrechen - außer, es ist von den Betreibern der Piste ausdrücklich erlaubt. Weil sich im Dezember am Kronplatz ein Unfall zwischen einem Skifahrer und einem Tourengeher ereignete, kommt es in Südtirol aktuell vermehrt zu Kontrollen. Illegalen Tourengehern droht dabei ein Bußgeld von bis zu 150 Euro.

    In Österreich können Skigebiete die Pisten für Tourengeher sperren oder eine Gebühr verlangen. Ähnlich wie in Deutschland unterscheiden sich die Regeln und Verhaltensempfehlungen jedoch von Skigebiet zu Skigebiet.

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