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Bei Stau im Allgäu – dürfen Motorradfahrer durch die Rettungsgasse fahren?

Autofahrer verärgert

Bei Stau im Allgäu – dürfen Motorradfahrer durch die Rettungsgasse fahren?

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    Immer wieder sieht man Motorradfahrer, die die Rettungsgasse ausnutzen – wie hier auf der A7 am Autobahnkreuz Memmingen.
    Immer wieder sieht man Motorradfahrer, die die Rettungsgasse ausnutzen – wie hier auf der A7 am Autobahnkreuz Memmingen. Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbolbild)

    Die Pfingstferien bedeuten für viele: Ab in den Urlaub! Doch bevor man sich am Reiseziel der Wahl entspannen kann, kostet die Fahrt dorthin meistens einige Nerven. Riesige Blechkolonnen rollen über die Straßen, es kommt zu Unfällen, die Straßen sind verstopft – alles andere als Erholung.

    Auch auf den Bundesstraßen und vor allem auf den Autobahnen im Allgäu ist aktuell mit sehr viel Stau zu rechnen. Das bedeutet: Bei der Fahrt in den Urlaub ist Geduld gefragt. Geduld, die nicht alle haben.

    Motorradfahrer nutzen Rettungsgasse aus – ist das erlaubt?

    Denn während die meisten Autofahrer vorbildlich eine Rettungsgasse bilden, sieht man – gerade auf der A7 und der A96 – immer wieder Motorradfahrer, die diese ausnutzen, um schnell(er) voranzukommen. Ist das erlaubt?

    „Nein, das ist eine Ordnungswidrigkeit und stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar“, sagt Kevin Wieder vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg – und sogar Fahrverbot.

    Rettungsgasse ausgenutzt? Diese Strafen drohen auf den Straßen im Allgäu

    Welche Strafen genau verhängt werden, ist davon abhängig, ob und inwiefern man die „Tatbestände erweitert“, wie es im Behördendeutsch heißt. Das heißt: Nutzt man die Rettungsgasse „nur“ für sich aus – oder behindert man damit sogar einen Rettungseinsatz?

    Der Strafenkatalog, der sowohl für Motorradfahrer als auch Autofahrer gilt, staffelt sich laut Wieder wie folgt:

    • Wer keine Rettungsgasse bildet: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    • Wer die Rettungsgasse befährt: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    • Wer die Rettungsgasse befährt und dabei Einsatzkräfte behindert oder gefährdet: 280 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
    • Wer die Rettungsgasse befährt und dadurch einen Unfall verursacht: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

    Stau im Allgäu: Das sollten Sie ebenfalls nicht tun

    Was auf der Autobahn ebenfalls nicht erlaubt ist: das Rückwärtsfahren. Wer rückwärts zu einer Ausfahrt zurückfährt, um den Stau zu vermeiden, begeht laut Wieder sogar eine Straftat wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Beispielsweise Raststätten als Stau-Umfahrungen zu nutzen, sei zwar kein Vergehen, aber nicht erwünscht. Das Problem dabei: Viele würden sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und Fußgänger gefährden. Zudem gebe es häufig Rückstaus, so Wieder.

    Ebenfalls nicht zulässig auf Autobahnen ist es, aus dem Auto auszusteigen. „Fußgängern ist es untersagt, die Autobahn zu nutzen“, sagt Wieder. Dass man sich bei langer Stehzeit die Beine vertreten möchte, sei zwar verständlich. „Aber der herannahende Krankenwagen kann nichts weniger gebrauchen, als Passanten in der Rettungsgasse.“

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