Über die Klagen von zwei Oberallgäuer Landwirten gegen ein angeordnetes Haltungs- und Betreuungsverbot von Rindern wird erst am 5. Mai verhandelt. Ursprünglich war die Angelegenheit vor dem bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg auf Dienstag, 31. März, terminiert worden. Die Änderung gab ein Gerichtssprecher auf Anfrage bekannt.
Augsburg/Kempten