Die Gemeinde Pleß im Unterallgäu musste Wasser aus einem Notverbund der Nachbargemeinde anzapfen. In der Stadt Buchloe ist die Wasser-Lage zwar entspannter, doch auch dort sind die Bürger dazu aufgerufen worden, ihren Wasserverbrauch einzudämmen. Und der Freistaat feilt an einer Strategie wegen der sich zukünftig verschärfenden Knappheit.
Spätestens bei längeren Trockenphasen ploppt das Thema Wasser bei Kommunen auf. Im Falle der Gemeinde Pleß beschäftigt es Bürgermeister Anton Keller, weil der Grund für den Mangel dort nicht nur am vielen Sonnenschein der vergangenen Wochen und einem Wasserrohrbruch lag. Sondern auch, weil heuer viele Pool-Besitzer gleichzeitig ihre Wasserbecken befüllt hätten, sagt Keller. Zum Ärger des Bürgermeisters. Denn der hatte im Gemeindeblatt noch darum gebeten, es in der Verwaltung anzumelden, wenn das heimische Freibad befüllt wird.
Wasserknappheit im Allgäu: Werden Pools befüllt, sollte das angemeldet werden
Erfolgreich sei das nicht gewesen, sagt Keller. Nur etwa vier Meldungen habe er erhalten. Keller schätzt, dass es etwa 30 Pools in Pleß gibt. Das Problem: Werden größere Becken befüllt, fehlt in ohnehin trockenen Phasen Wasser. Das ist mit einem hohen Risiko verbunden, sagt Keller. Etwa in einem Brandfall. Bislang hatte es keine Folgen, wenn ein Pool unangemeldet befüllt wurde. Im Gemeinderat werde das aber wohl noch Thema sein, sagt er.
Pools kamen auch im Buchloer Stadtrat zur Sprache. Dort muss ebenfalls angemeldet werden, wenn die Becken befüllt werden. Im Vorjahr seien es 25 Buchloer gewesen, die ihre Befüllung gemeldet hätten. Die Stadtverwaltung geht jedoch davon aus, dass es deutlich mehr Poolbesitzer gibt.
Das Landratsamt Unterallgäu warnt: Illegale Wasserentnahme kann teuer werden
Das Landratsamt Unterallgäu ist schon einen Schritt weiter: In trockenen Phasen habe das Amt schon mehrmals in der Vergangenheit Bürgerinnen und Bürger daran erinnert, dass es nicht erlaubt ist, größere Mengen Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen zu entnehmen. Dafür brauche es eine „behördliche Erlaubnis“ heißt es vom Sachgebiet Wasserrecht. Laut Experten sind das beispielsweise Landwirte, die ein Feld bewässern wollen. Wer im Unterallgäu dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Und das kann teuer werden: Theoretisch ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro möglich, teilt eine Sprecherin des Amtes mit. Bislang seien unerlaubte Entnahmen aber mit einer Verwarnung oder einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro geahndet worden. (Lesen Sie auch: Unser Autor sagt: Beim Klimawandel muss die Politik ehrlicher sein)
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde in solchen Fällen bislang noch nie eingeleitet. Wird Wasser dagegen in kleinen Mengen, etwa mit einem Kübel, an einen Bach entnommen, um damit Vieh zu tränken oder den Garten zu gießen, ist das laut Landratsamt Unterallgäu erlaubt – auch ohne Genehmigung.
Wasserwirtschaftsamt: Immer wieder wird illegal Wasser gezapft
Immer wieder komme es vor, dass Menschen unerlaubt Wasser anzapfen, sagt Karl Schindele, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Kempten. Häufiger sei es jedoch der Fall, dass Menschen unbedarft Bäche oder Flüsse verunreinigen. Beispielsweise,
und das verunreinigte Wasser nicht in die Kanalisation fließt. Schindele erinnert sich an einen Fall, bei dem ein Maler sein Werkzeug ausgewaschen hatte. Das Wasser floss in den nächsten Schacht, der aber nicht an die Kanalisation angeschlossen war.Das Wasser gelangte so in einen Bach und verunreinigte diesen. Aktuell hätten Bäche und Flüsse teils niedrige Wasserstände mit regionalen Unterschieden, sagt Schindele. Er rät dazu, Pools in Trockenphasen nicht zu befüllen – und Regentonnen am Wochenende unbedingt aufzustellen. Denn dann wird der nächste Regen erwartet.