An zwei weiterführenden Schulen in Marktoberdorf versuchen Eltern, ihre Kinder mit zweifelhaften Attesten von der Maskenpflicht im Unterricht zu befreien. Sowohl im Gymnasium als auch in der Mittelschule sind Atteste vorgelegt worden, die die Schulleiter „als nicht glaubhaft“ einstufen. Unter anderem handelt es sich um Dokumente, die erkennbar aus dem Internet heruntergeladen wurden. Die Polizei warnt vor solchen Blanko-Attesten gegen die Maskenpflicht. Mit dem Vorlegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Auch das Verwaltungsgericht Würzburg hat sich mit der Thematik beschäftigt - und entschieden, dass pauschale Atteste nicht ausreichen, um Schüler von der Maskenpflicht zu befreien.
Auch Anzeige des Arztes möglich