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Ab 4. Mai sind in Bayern wieder Gottesdienste erlaubt - aber unter strengen Auflagen

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Ab 4. Mai sind in Bayern wieder Gottesdienste erlaubt - aber unter strengen Auflagen

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    Gottesdienst in leeren Gotteshäusern - auch das war und ist der Corona-Krise geschuldet.
    Gottesdienst in leeren Gotteshäusern - auch das war und ist der Corona-Krise geschuldet. Foto: Ralf Lienert

    Trotz der andauernden Corona-Krise sollen vom 4. Mai an öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder erlaubt sein - unter strengen Auflagen. Die Gottesdienstbesucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen einhalten. Die neuen Regelungen sollen gleichermaßen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Die Lockerungen, die das Kabinett am kommenden Dienstag noch formal beschließen will, kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München an.

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