Corona oder nicht – Kinder können jetzt auch infiziert zum Unterricht kommen.
Bild: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)
Corona oder nicht – Kinder können jetzt auch infiziert zum Unterricht kommen.
Bild: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)
Bisher galt: Wer mit Corona infiziert ist, muss sich zu Hause isolieren – völlig unabhängig davon, welche Symptome er oder sie hatte. Ab diesem Mittwoch ändert sich in Bayern diese Regel: "Nur wer krank ist, bleibt zu Hause, wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Wer mit Corona nur infiziert ist, aber keine Krankheitssymptome hat, muss sich nicht mehr isolieren.
An die Stelle der Isolationspflicht treten allerdings verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete: Vor allem gilt dann eine umfassende Maskenpflicht. Außer in der eigenen Wohnung und bei einem Mindestabstand im Freien von mehr als 1,5 Metern müssen Infizierte immer eine medizinische Maske tragen – vor allem in Innenräumen. Diese Maskenpflicht gilt mindestens fünf, längstens aber zehn Tage. Die Maske darf in öffentlichen Bereichen von Infizierten nicht einmal zum Essen abgenommen werden, bestätigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf Nachfrage – was etwa einen Restaurantbesuch sinnlos macht.
Medizinische und pflegerische Einrichtungen dürfen infizierte Besucher und Beschäftigte nicht betreten. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme: In Krankenhäusern, in Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen und beim Rettungsdienst können mit Corona infizierte Beschäftigte weiterhin arbeiten, "soweit sie in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind". Holetschek setzt hier auf die Eigenverantwortung der Klinikleitungen: Dort wisse man selbst am besten, in welchen Bereichen eine Beschäftigung etwa infizierter Krankenschwestern oder -pfleger möglich sei: "Wo die Sachkunde zu Hause ist, können wir auch die Entscheidung belassen", findet er. Allerdings dürfte wohl auch der anhaltende Personalmangel in den Kliniken eine Rolle spielen. Infizierte Besucher und Beschäftigte dürfen zudem weiterhin nicht in Groß- unterkünfte wie Asylheime oder Justizvollzugsanstalten.
Und was ist mit den Schulen? Auch dort dürfen nun infizierte Lehrer wie Schüler in die Klassenzimmer – allerdings nur mit Maske: Die Gefährdung durch Corona habe sich durch Immunität, Impfung und Medikamente grundlegend verändert, sagte Staatskanzleichef Herrmann: "Das gilt für alle Lebensbereiche und damit auch für die Schulen." Deshalb gebe es hier keine spezielle Regelung. "Wenn ein Kind Corona hat, bleibt es sinnhafterweise auch ohne Symptome zu Hause", findet jedoch der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Bestünden die Eltern aber auf dem Schulbesuch, "dann muss das Kind halt die paar Tage eine Maske tragen".
"Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf", beteuerte Holetschek. Es gehe aber um "eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Gruppen". Er rate zudem allen positiv Getesteten, sich wenn möglich freiwillig zu isolieren und etwa im Homeoffice zu arbeiten.
Im Sinne von mehr Eigenverantwortung des Einzelnen könnte in Bayern zudem schon bald die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr fallen: "Wir entscheiden auch hier aber nicht erratisch, sondern auf Basis von Fakten", beteuerte Herrmann. Ein möglicher Termin dafür wäre der 9. Dezember, denn dann läuft die aktuelle bayerische Corona-Verordnung aus. "Das wäre aus meiner Sicht ein passender Tag", findet etwa Hubert Aiwanger.