Sie wollten in die Berge und mit ihrem Auto im Schnee driften - doch die Fahrt von zwei Männern hat mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Corona-Vorschriften geendet. "Schließlich ist "Driften" kein "triftiger Grund" im Sinne der Corona-Vorschriften", schrieb die Polizei am Dienstag. Das Verlassen der Wohnung ist in Bayern wegen der Corona-Ausgangsbeschränkung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, nachts sind die Regeln besonders streng.
Corona-Verstoß