In 30 Landkreisen keine Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen
Die Lage beim Infektionsgeschehen im Freistaat sei "nach wie vor stabil", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München. In 30 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern gab es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen. Weiterhin seien knapp 800 Menschen aktiv infiziert. Seit Montag wurden 51 Neuinfektionen und sechs weitere Todesfälle wegen Corona bestätigt. Das Virus sei allerdings nicht besiegt, man müsse weiter vorsichtig sein. Deshalb gebe es nun einige, aber keine grundlegenden Lockerungen.
Clubs und Bars bleiben geschlossen, Fußballer dürfen wieder trainieren
Sogenannte Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sowie Diskotheken und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben. Herrmann zufolge gebe es hier noch keine Veränderung. Kontaktfreie Wettkämpfe in Sporthallen sollen wieder möglich werden: So werde Training auch mit Körperkontakt ermöglicht, wie etwa bei Fußball-Teams.
Doppelt so viele Teilnehmer bei Veranstaltungen ab Mittwoch
In Bayern sind von diesem Mittwoch, 8. Juli, an wieder etwas größere private Veranstaltungen und Familienfeiern erlaubt. Private Veranstaltungen, Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches dürfen nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher: also mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 200 Personen im Freien. Auch Schulabschlussfeiern können in dieser Größenordnung stattfinden. Bei kulturellen Veranstaltungen bleibt die bisherige maximale Zahl der Besucher bei 200 im Freien sowie 100 in Innenbereichen.
Freizeiteinrichtungen dürfen Innenräume öffnen, Fahrten auf Schiffen wieder möglich
Außerdem dürfen Freizeiteinrichtungen auch ihre Innenbereiche öffnen - vorausgesetzt die Hygieneregeln würden eingehalten. Das gilt auch für botanische Gärten und Tierparks. Darüber hinaus können Menschen ab Mittwoch wieder sogenannte Escape-Rooms, Indoorspielplätze oder Spielscheunen besuchen. Auch sogenannte Flusskreuzfahrten sind laut Staatskanzlei-Chef Herrmann wieder möglich. Solche Schiffe würden nun behandelt wie Hotels. Auf Ausflusschiffen gelten die selben Regeln wie in Zügen und Bussen. Der Mindestabstand zwischen den Fahrgästen sei nicht mehr zwingend. Die Maskenpflicht und die weiteren Hygieneauflagen bleiben aber.