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Bayern will eigene Grundsteuer ab 2025 umsetzen

Steuern in Deutschland

Bayern will eigene Grundsteuer ab 2025 umsetzen

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    Ab 2025 soll es in Bayern eine neue Grundsteuer geben.
    Ab 2025 soll es in Bayern eine neue Grundsteuer geben. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    Ab 2025 soll in Bayern die neue, landeseigene Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer gelten. Der Freistaat nutzt damit die vom Bund gegebene Möglichkeit für eine eigene Steuer. "Wir setzen ab 2025 auf eine wertunabhängige, transparente und unbürokratische Grundsteuer", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag in München. Er kritisierte erneut das vom Bund vorgeschlagene Steuermodell. Dies führe wegen seiner Abhängigkeit vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu "regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen durch die Hintertür".

    So berechnet sich die Höhe der neuen Grundsteuer in Bayern

    Das bayerische Konzept sieht vor, die Steuerlast unabhängig vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu ermitteln. Die Höhe der Steuer richtet sich nur nach der jeweiligen Grundstücksfläche (vier Cent pro Quadratmeter) und der Gebäudefläche (50 Cent pro Quadratmeter), der Nutzung (Wohnfläche/Gewerbe/Grund und Boden) sowie dem von der jeweiligen Kommune festgesetzten Hebesatz - also einem individuellen Berechnungsfaktor. Für besonders große Grundstücke, Denkmäler oder etwa sozialen Wohnungsbau sind Abschlagsmöglichkeiten vorgesehen.

    "Mit unserem Modell sorgen wir für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten", betonte Füracker. Mit der bayerischen Grundsteuer könne der Freistaat erstmals ein bedeutendes Steuergesetz auf Landesebene regeln. Der Regierungsentwurf war bereits am 6. Dezember vom Kabinett beschlossen worden.

    Neuregelung der Grundsteuer war notwendig

    Die Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die Basis der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. In der Folge hatten Bund und Länder lange über die Novelle gestritten und sich Ende 2019 in Bundestag und Bundesrat auf eine Regelung geeinigt, die den Ländern auch eigene Gesetze gestattet.

    Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. 2019 lag das Aufkommen bayernweit bei 1,89 Milliarden Euro.

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