Im Rechtsstreit um einen Biber-Bau und 5.800 tote Fische hat der Senat im Oberlandesgericht (OLG) München den beiden Parteien laut einem Justizsprecher einen Vergleich vorgeschlagen. Ein Fischzüchter hat den Markt Hutthurm bei Passau verklagt, weil die Kommune einen Biber-Bau wegen eines drohenden Unwetters entfernen ließ - und daraufhin ein Schwall Schmutzwasser die Fischteiche des Klägers überschwemmte. 5.800 Fische verendeten.
Senat schlägt Entschädigungssumme vor
Zur Verhandlung am Donnerstagnachmittag waren sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Am Ende stellte der Senat eine Entschädigungssumme von etwa 4.000 Euro für den Teichbesitzer in den Raum, sagte der Sprecher am Freitag. Die beiden Parteien haben drei Wochen Zeit, darauf zu reagieren.
Im Juli 2018 hatte die Kommune von einem Biber im Gemeindebereich erfahren, wie es im vorinstanzlichen Urteil des Landgerichts Passau heißt. Und der hatte unter der Bundesstraße 12 einen Biber-Bau errichtet. "Die Verklausung drohte bei einem Starkregenereignis zu einem Rückstau zu führen und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein nahe gelegenes Anwesen zu überschwemmen."
Bau entfernt und Fischteiche überschwemmt
Aufgrund eines nahenden Unwetters wurde der Bau entfernt - und Schmutzwasser überschwemmte die Fischteiche des Klägers. 5.800 Fische erstickten "aufgrund einer Kiemenschädigung", wie es im Urteil heißt - "300 davon bereits fangfähig". Der Schaden, den der Züchter von der Kommune ersetzt haben wollte: 6672,60 Euro.
Das Landgericht Passau wies seine Klage aber ab - auch weil der Kläger ein sogenanntes Einbaulaufwerk nicht geschlossen hatte, und damit "die Hauptursache für den Schaden" verantworte. Gegen dieses Urteil hatte der Fischzüchter Rechtsmittel eingelegt.
(Warum ein Bagger der Deutschen Bahn beim Kampf gegen Biber in Buchloe Ende Juni versank, erfahren Sie hier.)