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Corona-Bußgeldkatalog und Strafen in Bayern aktuell

Corona-Strafen in Bayern

Corona-Strafen in Bayern aktuell: Dieses Bußgeld droht bei Verstoß gegen die Regeln

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    Corona-Strafen und Bußgeld in Bayern: Verstöße gegen die Auflagen zur Pandemie-Bekämpfung - etwa Maskenpflicht und Abstandsregeln - können im Freistaat sehr teuer werden.
    Corona-Strafen und Bußgeld in Bayern: Verstöße gegen die Auflagen zur Pandemie-Bekämpfung - etwa Maskenpflicht und Abstandsregeln - können im Freistaat sehr teuer werden. Foto: Robert Michael, dpa (Archiv)

    Busfahren ohne Mund-Nasen-Schutz: 150 Euro. Kein Hygienekonzept für ein Geschäft oder eine Veranstaltung: 5.000 Euro. Bayern hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie 2020 etliche Vorschriften und Regeln beschlossen - und Strafen und Bußgelder, wenn man gegen diese verstößt. Denn Tatsache ist: Weiterhin verstoßen zig Menschen gegen die Corona-Auflagen - manche bewusst und gewollt, andere durch Sorglosigkeit. Das bringt den Kommunen viel Geld - aber auch rechtliche Streitigkeiten.

    Wie hoch ist das Bußgeld bei Corona-Verstößen in Bayern? Welche Strafen drohen noch bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz? Was kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bayern? Hier die Antworten.

    Corona-Bußgeldkatalog Was kostet ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bayern?

    Aktuell beläuft sich das Bußgeld auf 150 Euro für einen Maskenpflicht-Verstoß. Die Strafe kann gegen Personen ab 14 Jahren erlassen werden. Betroffen sind unter anderem

    • Kunden in Geschäften und auf Wochenmärkten, Patienten in Arztpraxen
    • Hotelgäste
    • Studierende bei Präsenzveranstaltungen an Hochschulen

    Ohne Maske in Bus oder Straßenbahn - was kostet das?

    Eine Maske ist im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Bayern für alle Fahrgäste ab sechs Jahren verpflichtend. Nur mit einem ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Der Bußgeld-Regelsatz liegt bei 250 Euro im einmaligen Fall und bis 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen.

    Was kostet die Teilnahme an unerlaubten Partys und Feiern?

    Auch hier droht eine Strafe von 150 Euro pro Person. Belangt werden Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.

    Welche Strafen drohen Geschäftsleuten bei Verstößen gegen die Corona-Regeln in Bayern?

    Je nach Art des Verstoßes bis zu 25.000 Euro.

    Wie hoch ist das Bußgeld in Bayern, wenn man im Lokal einen falschen Namen angibt?

    Falsche Namensangaben in Corona-Gästelisten kosten in Bayern bis zu 250 Euro Bußgeld. Nicht nur Gäste werden für den schlechten Scherz aber zur Kasse gebeten, auch Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter sind verpflichtet, die Namenslisten sorgfältig zu führen, andernfalls droht ihnen ein Bußgeld von 1000 Euro.

    Über Corona-Bußgelder entscheiden die Behörden vor Ort

    Die Staatsregierung hat einen Bußgeldkatalog für die Verstöße erlassen. Ob und in welchem Einzelfall Bußgelder erhoben werden, entscheiden aber die Kreisverwaltungsbehörden. Daher gibt es keine bayernweite Übersicht.

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