Präzise Regeln und Vertagung für Söder: Darauf müssen sich Narren 2022 einstellen
Fasching feiern in Bayern wie vor Corona: Das wird auch leider 2022 nichts, wie die Staatsregierung nun in einem Schreiben an die bayerischen Narren mitteilt.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)
Fasching feiern in Bayern wie vor Corona: Das wird auch leider 2022 nichts, wie die Staatsregierung nun in einem Schreiben an die bayerischen Narren mitteilt.
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Wegen Corona sind die großen Umzüge zur Fastnacht in Bayern abgesagt. Wie viel Feiern und Brauchtum dieses Jahr dennoch erlaubt sind.
dpa
28.01.2022 | Stand: 16:35 Uhr
Wegen der Corona-Pandemie bekommt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die "Goldene Narrenschelle" der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) erst im nächsten Jahr. Das entschied die VSAN nach Angaben vom Freitag in Absprache mit dem Europa-Park in Rust.
Die Verleihung soll nun statt übernächste Woche am 8. Februar 2023 stattfinden. Laudator werde der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sein. Derweil ist das Sozialministerium im Disput um Fastnachtsveranstaltungen in Corona-Zeiten auf die Narren zugegangen.
Fastnacht in Bayern: Wie feiern trotz Corona?
Die Verleihung der "Narrenschelle" ist einer der Höhepunkte der hiesigen Fastnacht. Söder hätte eigentlich unter anderem für seine schlagfertige, wortgewaltige Sprache ausgezeichnet werden sollen.
Die Bayerische Staatskanzlei und das Staatsministerium Baden-Württemberg hätten die Narren allerdings gebeten, die Vergabe der Narrenschelle zu verlegen, teilte die VSAN in Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) mit. Eine persönliche Teilnahme in diesem Jahr sei nicht möglich. Söder bedauerte die Absage in einem Brief: "Gerade in den letzten beiden Jahren hat sich gezeigt, dass Humor in diesen schwierigen Zeiten wichtiger ist denn je."
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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
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Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
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Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
Bild: imago / Emma Innocenti (Symbolfoto)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
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Im Öffentlichen Nahverkehr (Busse, Bahnen, Taxis etc.) ist das Tragen einer FFP2-Maske noch Pflicht. In Flugzeugen und Fernverkehrszügen reicht allerdings eine medizinische Maske.
Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
Im Öffentlichen Nahverkehr (Busse, Bahnen, Taxis etc.) ist das Tragen einer FFP2-Maske noch Pflicht. In Flugzeugen und Fernverkehrszügen reicht allerdings eine medizinische Maske.
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Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
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Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
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Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
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Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
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Von der Testpflicht sind Bayerns Schüler allerdings noch nicht befreit. Bisher gilt: Wer am Präsenzunterricht oder an Veranstaltungen teilnehmen möchte, muss mindestens dreimal in der Woche einen aktuellen und negativen Corona-Test vorweisen.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Von der Testpflicht sind Bayerns Schüler allerdings noch nicht befreit. Bisher gilt: Wer am Präsenzunterricht oder an Veranstaltungen teilnehmen möchte, muss mindestens dreimal in der Woche einen aktuellen und negativen Corona-Test vorweisen.
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Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, müssen sich Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage lang täglich testen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, müssen sich Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage lang täglich testen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Für die Lehrer im Freistaat ist es bei der Arbeit Voraussetzung, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Für die Lehrer im Freistaat ist es bei der Arbeit Voraussetzung, dass sie geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind.
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Obwohl die Veranstaltung laut VSAN coronakonform hätte durchgeführt werden können, zeigten die Narren großes Verständnis für die Entscheidungen aus München und Stuttgart - "zumal derzeit niemand verlässlich voraussagen kann, wie sich die Pandemiesituation bis zum 9. Februar 2022 entwickeln wird". Eine virtuelle Vergabe der "Narrenschelle" sei nicht infrage gekommen, hieß es.
Söder bekommt "Goldene Narrenschelle" erst später verliehen
Unterdessen erläuterte der Amtschef des Sozialministeriums, Uwe Lahl, die Voraussetzungen, unter denen Fastnachtsveranstaltungen "im Rahmen der bis auf Weiteres geltenden Alarmstufe I" durchgeführt werden können. Zum Beispiel gelte sowohl im Freien als auch in Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht auch am eigenen Sitz- oder Stehplatz.
Ausnahmen seien Essen, Trinken, wenn man während eines Auftritts singt oder Blasmusik spielt sowie beim Tragen einer "weitgehend luftdichten Larve", also einer traditionellen Fastnachtsmaske.
Regierung von Bayern informiert Narren: So sind Veranstaltungen in der Fastnacht erlaubt
Ferner dürften in geschlossenen Räumen konzert- oder theaterähnliche Veranstaltungen mit höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität durchgeführt werden. Die Obergrenze liege unter Einhaltung der 2G-Regeln bei 1500 Besuchern und Besucherinnen. Bringen Genesene und Geimpfte einen aktuellen Test mit (2G plus), seien bis zu 3000 Menschen erlaubt, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Im Freien betragen die Obergrenzen entsprechend der Corona-Regeln für Stadt- und Volksfeste 3000 (2G) beziehungsweise 6000 (2G plus) Menschen. Voraussetzung seien feste, abgegrenzte Bereiche mit umfassenden Zugangskontrollen.
VSAN-Präsident Roland Wehrle hatte sich über die Aussage von Kretschmann echauffiert, dass Fastnachtsumzüge dieses Jahr wegen der Pandemie nicht stattfinden könnten. Das sei zu pauschal. Nun sagte er versöhnlich: "So können wir weiterplanen." Die Vorgaben halte er für praktikabel. "Es geht ja nicht darum, ganze Dörfer abzusperren." Was umsetzbar ist, müssten die Fastnachtsvereine vor Ort überprüfen.
Nicht nur Fastnachtsumzüge sind abgesagt
"Clubähnliche" Veranstaltungen, bei denen Besucher singen, tanzen und sich unkontrolliert durchmischen, sind dem Schreiben zufolge ebenso untersagt wie Fastnachtsumzüge. Die meisten größeren Veranstaltungen sind ohnehin schon länger absagt. Wehrle hatte aber betont, es gebe auch Orte, in denen nur wenige Hundert Teilnehmer kämen. (Lesen Sie auch: Karl Lauterbach stellt Corona-Lockerungen für Ende Februar in Aussicht)
Wie Lahl schreibt, sind seine Angaben unter Vorbehalt etwaiger Anpassungen der Corona-Verordnung infolge neuer Verläufe der Pandemie.
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