Bayern kippt 2G-Plus-Regel in Skigebieten und führt Corona-Testpflicht für Kita-Kinder ein
In Bayerns Skigebieten, wie hier in Eschach bei Buchenberg im Oberallgäu, gilt demnächst 2G statt 2G-Plus.
Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)
In Bayerns Skigebieten, wie hier in Eschach bei Buchenberg im Oberallgäu, gilt demnächst 2G statt 2G-Plus.
Bild: Ralf Lienert (Symbolbild)
Das bayerische Kabinett will eine Corona-Testpflicht auch für Kita-Kinder und schwächt die Regeln für Skigebiete etwas ab. Die Ergebnisse im Überblick.
Freistaat will Krankenhäusern mit Millionenpaket unter die Arme greifen
Bayern startet Bundesratsinitiative für höhere Bezüge in der Pflege
Keine Erleichterungen für den Handel, Unterstützung für Schausteller
Nach den Weihnachtsferien kommt die Corona-Testpflicht auch für Kinder ab dem Alter von einem Jahr in Kindertagesstätten. Das sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann bei der Pressekonferenz nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag. Kita-Kinder ab dem ersten Geburtstag müssten in Bayern ab Januar 2022 dreimal wöchentlich auf Corona getestet werden - so wie Schulkinder.
Akzeptiert werde ein Test, der in der Einrichtung vorgenommen werde, oder auch die glaubhafte Versicherung eines selbst vorgenommenen Schnelltests, erläuterte Herrmann. Auch PCR-Pooltests seien möglich, sofern die Träger dies anböten. Der Entwurf des Sozialministeriums werde allerdings noch weiter ausgearbeitet. Vonseiten der Eltern hatte es Kritik gegeben, unter anderem weil die Laborkapazitäten für die Tests unter Umständen nicht ausreichen könnten.
Freistaat schwächt 2G-Plus-Regel in Skigebieten ab
Erleichterungen gibt es für den Wintersport: In den Skigebieten in Bayern - egal ob Schlepplifte, Sessellifte oder Gondeln - soll die zusätzliche Testpflicht demnächst fallen, sagte Herrmann. So gelte in den Skigebieten und damit auch im Allgäu künftig erstmal nur noch 2G. Bislang mussten Geimpfte und Getestete noch einen negativen Testnachweis vorlegen (2G-Plus). Für Gondeln gelte weiterhin eine Belegung von maximal 25 Prozent - das gelte nicht für Sessel- und Schlepplifte. Die Gondeln könnten mit Hygienemaßnahmen, Maskenpflicht und 2G gut betrieben werden, unterstrich Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Mit dem Abschwächen der 2G-Plus-Regel reagiert die Staatsregierung auf massiven Druck aus dem Tourismus.
Schausteller werden unterstützt, keine Erleichterungen für Handel
Keine Erleichterungen soll es vorerst für den Einzelhandel geben: Man werde beobachten, wie sich 2G im Einzelhandel anwenden lasse, sagte Aiwagner. Der Wirtschaftsminister verwies auf das System "Click&Collect", das eine Alternative für Ungeimpfte sein könne, die trotz 2G-Regel im stationären Handel einkaufen möchten.
Unterstützung kündigte Aiwanger dagegen für Marktkaufleute, Schaustellerinnen und Schausteller in Bayern an, die vom Verbot der Weihnachtsmärkte erneut massiv betroffen sind. Zusätzlich zu den Nothilfen werde es einen Unternehmerlohn von 1500 Euro pro Person geben. Abgewickelt werde das Hilfsprogramm durch die IHK München und Oberbayern.
Bayern beschließt Millionenpaket für Krankenhäuser
Für die Krankenhäuser stellt Bayern weitere 66 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Großteil der Summe solle den Pflegekräften zugute kommen, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Um die Intensivmedizin zu stärken, sollen unter anderem Anreize für Teilzeitkräfte geschaffen werden, damit diese zumindest für einige Monate mehr Stunden arbeiten. Zudem will Bayern mit dem Paket eine Aufstockung der Intensivbetten fördern.
Um die Krankenhäuser zu entlasten, sollen Pflegekräfte aus Reha-Einrichtungen einspringen. Deren Arbeitgeber sollen wiederum eine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn sie Personal zur Verfügung stellen. Zudem ermöglichte der Ministerrat den Einsatz von Anästhesisten aus dem niedergelassenen ärztlichen Bereich in bayerischen Krankenhäusern.
Bundesratsinitiative für höhere Bezüge in der Pflege
Der Freistaat Bayern startet zudem eine Initiative im Bundesrat mit dem Ziel, die Einkommen für Pflegekräfte vor allem auf Intensivstationen für die nächsten zwölf Monate deutlich zu erhöhen. Das Personal soll am Ende auf ein verdoppeltes Nettoeinkommen kommen, sagte Holetschek.
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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
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Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
Bild: imago / Emma Innocenti (Symbolfoto)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
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Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch getestet wird in den bayerischen Schulen seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Auch getestet wird in den bayerischen Schulen seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, sollten Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage eine Maske tragen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, sollten Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage eine Maske tragen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte im Freistaat, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte im Freistaat, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Erreicht werden soll das einerseits über eine befristete Befreiung von der Lohnsteuer sowie über eine deutliche Ausweitung der vom Bund ohnehin geplanten Pflegeprämie. Bedacht werden soll den Plänen zufolge neben Intensivpflegekräften auch Pflegepersonal mit einem vergleichbaren klinischen Einsatzbereich. Perspektivisch müsse jedoch auch noch mehr Pflegepersonal etwa in der Langzeitpflege entlastet werden. Dies sei etwa durch Steuerbefreiung zumindest von Zuschlägen und Sonderzahlungen möglich, sagte Holetschek.
Corona: Zahlen weiter auf hohem Niveau
"Die Corona-Lage in Bayern ist nach wie vor besorgniserregend", sagte Herrmann. Seit 27. November gehe zwar die 7-Tage-Inzidenz im Freistaat zurück zurück - auf aktuell 520,6 (vor einer Woche lag die Inzidenz noch bei 618,2). Das Gesamt-Niveau mit Blick auf die Hospitalisierung, Neuzinfektionen und Corona-Toten sei aber weiter "viel zu hoch".