Es gibt weitere Corona-Lockerungen für Bayern: Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden dürfen vom kommenden Montag (1. März) an wieder öffnen. Was am Dienstagmittag zudem bekannt wurde: Auch Baumärkte dürfen ab kommendem Montag wieder regulär für Kunden öffnen. Das hat das Kabinett bei seiner Sitzung am Dienstag in München beschlossen. Bau- und Gartenmärkte waren seit Mitte Dezember geschlossen. Zuvor hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits angekündigt, es würden Gärtnereien und Gartenmärkte geöffnet, um zu vermeiden, dass Kunden die Waren dicht gedrängt bei Lebensmittel-Discountern kaufen. Es handele sich um verderbliche Ware.
Lockerungen auch für Nagelstudios sowie Musikunterricht
Und es gibt noch weitere vorsichtige Öffnungsschritte: Neben Friseuren dürfen ab 1. März zudem weitere Bereiche aus der "körpernahen Dienstleistung" für die Körperhygiene öffnen - also Fußpflege, Maniküre (Nagelstudios) und Gesichtspflege. Außerdem dürfen Musikschulen wieder Einzelunterricht anbieten, wo die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche bei unter 100 liegt, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.
Ministerpräsident Markus Söder hatte vor einer schnellen Öffnung von Geschäften gewarnt, vor allem wegen der zunehmend grassierenden Corona-Mutationen. In Nürnberg hatten etwa die Schulen nur einen Tag nach der Öffnung am Montag wieder schließen müssen, weil die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf über 100 gesprungen war und eine Linderung in den nächsten Tagen nicht in Sicht ist. Der Ministerpräsident hatte aber auch erklärt, es müsse dort deutliche Erleichterungen geben, wo die Inzidenz stabil unter 35 bleibt.
Gebühren-Erstattung für Kitas
Zudem hat das Kabinett die von Söder angekündigte Gebührenerstattung für Kitas auch für März in Bayern beschlossen: Eltern, die ihre Kinder auch nach den Kita-Öffnungen weiter nicht in die Betreuungseinrichtungen bringen, sollen auch im März Gebühren erstattet bekommen. Die Pauschalbeträge, die den Trägern erstattet werden, werden wie im Januar und Februar an durchschnittlichen Beitragshöhen bemessen.
