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Corona-Regeln Bayern aktuell verboten erlaubt feiern, wieviele Leute treffen wo Maske

Feiern, Ausgehen, Masken-Pflicht

Corona-Regeln in Bayern aktuell: Das ist jetzt erlaubt, das nicht

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    Corona-Regeln aktuell in Bayern: Die Personenzahl, mit denen man sich treffen darf, variert je nach Anlass und Aufenthaltsort. Ein Überblick, was in Bayern jetzt erlaubt ist und was nicht.
    Corona-Regeln aktuell in Bayern: Die Personenzahl, mit denen man sich treffen darf, variert je nach Anlass und Aufenthaltsort. Ein Überblick, was in Bayern jetzt erlaubt ist und was nicht. Foto: Florian Gaertner/dpa

    --- Update, 23. November --- Dieser Artikel listet Corona-Regeln auf, die inzwischen angepasst wurden. Zur aktuellen Version mit den derzeit gültigen Corona-Regeln für Bayern geht es hier.

    Corona-Maßnahmen-Regeln in Bayern erneut verlängert

    Die bayerische Staatsregierung hat ihren Maßnahmen-Katalog gegen die Corona-Pandemie in Bayern angepasst. Seit dem 1. Oktober gilt im Freistaat die "Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Das gab das bayerische Gesundheitsministerium am Wochenende bekannt. Diese Corona-Regeln für Bayern gelten nun vorerst bis mindestens 18. Oktober 2020.

    Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

    • Im öffentlichen Raum in Bayern dürfen sich weiterhin nur Gruppen von maximal zehn Personen treffen.
    • In privaten Räumen und Gärten gibt es keine strikte zahlenmäßige Beschränkung. Allerdings soll dort die Personenzahl so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
    • Lokal kann die Vorgabe je nach Infektionsgeschehen variieren. Wenn der Inzidenzwert stabil über 50 steigt, sollen sich nur noch Personen von maximal zwei Hausständen, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu fünf Personen versammeln können. Das soll genauso für Versammlungen auf Privatgrundstücken oder Treffen in privat genutzten Räumen gelten (siehe unten).

    Private Feiern: Grillfeste, Geburtstage, Hochzeiten - wie viele Personen dürfen kommen?

    • Privates Zusammensein im Freien: Gemütlich zusammensitzen dürfen Sie im öffentlichen Raum derzeit mit bis zu zehn Personen.
    • Private Feiern zu Hause: Die gute Nachricht: Hier kann nach Herzenslust mit Freunden gefeiert werden. Aktuell gibt es keine Beschränkung mehr, mit wie vielen Personen Sie sich in privaten Räumen treffen können. Ihre Besucher sollten jedoch jederzeit 1,5 Meter Mindestabstand halten können - außerdem sollten geschlossene Räume regelmäßig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
    • Feierlichkeiten in Gaststätten oder Veranstaltungsräumen: Nach dem totalen Verbot zu Beginn der Corona-Pandemie darf mit einem "feststehenden Publikum" nun auch in größerer Runde wieder gefeiert werden. Im Freien sind in Bayern bei Hochzeiten, Geburtstagen oder Schulabschlussfeiern bis zu 200 Personen erlaubt. In geschlossenen Räumen sind es immerhin noch 100.
      Lokal können diese Bestimmungen variieren je nach Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Bei Überschreiten des 50er-Warnwertes gilt: Für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage soll eine Obergrenze auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel erlassen werden.

    Politiker wie Bundes-Gesundheitsminister Jens Spahn oder Bayerns Ministerpräsident Markus Söder warnen jedoch immer wieder vor privaten Feiern. Sie seien neben Urlaubs-Rückkehrern aus dem Ausland derzeit Infektionsquelle Nummer eins. Bei weiter steigenden Neuinfektionen könnten die gültigen Regeln für Feste und Feiern zuerst wieder verschärft werden.

    Öffentliche Veranstaltungen: Was gilt für Herbst-, Floh-, oder andere -Märkte, Tagungen oder Vereins-Versammlungen?

    • Die Wirte von Schankwirtschaften und Diskotheken dürfen ihre Räume für private und kulturelle Veranstaltungen vermieten.
    • Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen wie Tagungen oder Kongresse werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen - das heißt bei zugewiesenen Plätzen mit bis zu 400 Gästen im Freien und 200 in Innenräumen. Ohne Platzzuweisung liegt die Obergrenze bei 200 beziehungsweise 100 Menschen.
    • Märkte ohne Volksfestcharakter wie kleinere Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte ohne große Besucherströme werden im Freien unter Auflagen erlaubt.

    Corona-Regeln in Bayern beim Essen gehen und in der Gastronomie

    Hier bleiben die Regeln, wie sie zuletzt in bayerischen Restaurants, Cafés oder Biergärten allgemein praktiziert wurden. Auf dem Weg zum Tisch oder den Toiletten gilt die Maskenpflicht, am Tisch muss keine Maske getragen werden.

    Wegen Corona muss es keine verkürzten Öffnungszeiten mehr geben - die Lokale sind in der Regel so lange geöffnet wie in der Zeit vor der Pandemie.

    Clubs und Discos im Allgäu und in Bayern sind nach wie vor geschlossen. Schankwirtschaften dürfen nur im Freien bewirten. Etliche Kneipen nutzen aber bereits ein Schlupfloch: Wenn sie zubereitete Speisen anbieten, können sie bei den Behörden als Speiselokal durchgehen. Nicht überall wird dies gleich gehandhabt - oft reicht aber schon eine Tiefkühlpizza dafür.

    Ab März 2020 hat die Corona-Pandemie das Allgäu fest im Griff: Abstand halten, Maske tragen, Kontaktbeschränkungen einhalten, Lockdowns durchstehen. All das gehörte wegen der Corona-Pandemie in der Region zum Alltag.
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    140 Bilder
    Die letzten Corona-Maßnahmen liefen vor einem Jahr aus. Vieles gerät in Vergessenheit. Doch wie lief die Pandemie im Allgäu ab? Eine Chronologie in Bildern.

    Maskenpflicht beim Einkaufen: Was gilt im Supermarkt und Einzelhandel

    In Bayern gilt in den Geschäften für Kunden und Mitarbeiter verbindlich: Maske auf! Ausnahme: Gibt es an Verkaufstheken oder Kassen Glas-Trennwände zum Kunden, können Beschäftigte dahinter die Maske weg lassen.

    Besonders bei kleineren Läden wichtig: Um Gedränge zu verhindern, gilt beim Einlass die Regel, dass pro zehn Quadratmeter Fläche maximal eine Person hinein darf.

    Mund-Nasen-Schutz in Bus und Bahn

    Wer ohne Maske mit dem Bus oder in der Bahn in Bayern unterwegs ist, muss 150 Euro Strafe bezahlen. Was viele noch nicht wissen: Die Mund-Nasen-Bedeckung muss bereits im Wartebereich der Haltestellen getragen werden. Bei einer bayernweiten Kontroll-Aktion zur Maskenpflicht im ÖPNV stellten Beamte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West Mitte August 2020 168 Verstöße fest.

    Mit Kontrollen in Bus und Bahn muss jederzeit gerechnet werden.

    Volksfeste, Konzerte und Großveranstaltungen

    Große Volksfeste sind in Bayern nach wie vor verboten. 2020 ist das Jahr ohne Festwoche und Oktoberfest. Das Verbot für Großveranstaltungen gilt deutschlandweit (zunächst) bis 31. Oktober.

    Inzwischen haben sich an vielen Orten in Bayern alternative Angebote etabliert - etwa Autokinos oder kleinere Open-Air-Konzerte. Im Freien dürfen seit Mitte Juli bis zu 400 Besucher zu einem Konzert oder einer Freiluft-Theater-Vorführung. Innen sind in Kinos oder Konzertsälen bis zu 200 Gäste gestattet. Am Platz selbst kann man dabei Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

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