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Corona-Regeln Bayern: Keine Maskenpflicht in Grundschulen mehr

Corona in Bayern

Corona-Regeln in Bayern bleiben vorerst - keine Maskenpflicht mehr in Grundschulen

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    Nur an Grund- und Förderschulen soll die Maskenpflicht in Bayern zunächst aufgehoben werden.
    Nur an Grund- und Förderschulen soll die Maskenpflicht in Bayern zunächst aufgehoben werden. Foto: Arne Dedert (Symbolbild)

    In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel - mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit - außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen - eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

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