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Corona-Regeln in Bayern nach dem 2. April: Werden Regeln verlängert?

Hotspot-Regeln in Bayern

Werden die Corona-Regeln in Bayern noch weiter verlängert?

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    Welche Corona-Regeln sollen nach dem 2. April gelten - oder werden die aktuellen sogar verlängert? Dann würde im Gasthaus (Bild) weiter die 3G-Regel gelten.
    Welche Corona-Regeln sollen nach dem 2. April gelten - oder werden die aktuellen sogar verlängert? Dann würde im Gasthaus (Bild) weiter die 3G-Regel gelten. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolfoto)

    Die bayerische Staatsregierung lässt vorerst offen, wie es mit den Corona-Regeln nach dem 2. April weitergeht - und fordert von der Bundesregierung erneut klare und bundesweit einheitliche Maßstäbe dafür. Staatskanzleichef Florian Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) wollten sich nach einer Videoschalte des Kabinetts am Dienstag noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der neuen Hotspot-Regelung im Bundesinfektionsschutzgesetz Gebrauch machen könnte. Ziel müsse erst einmal sein, dass es hierfür bundeseinheitliche Kriterien gebe.

    Nach der neuen Rechtslage und unter Nutzung einer Übergangsfrist wie in Bayern enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere Corona-Zugangsregeln wie 2G und 3G. Es bleiben dann lediglich noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen.

    Corona-Regeln: Was ist ein Hotspot?

    Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss zwar wieder strengere Regeln einführen - doch Details wurden im neuen Gesetz offen gelassen. Dort heißt es als Voraussetzung für die Hotspot-Regelung, eine "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" bestehe etwa dann, wenn "auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht". Konkrete Parameter dafür finden sich im Gesetz allerdings nicht.

    Holetschek kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gingen die Meinungen und öffentlichen Äußerungen auseinander, ob man im Notfall auch ein ganzes Bundesland zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien dringend auflösen. Man befinde sich aktuell in einem äußerst unbefriedigenden Zustand.

    Weiter schärfere Corona-Regeln in Bayern? Übergangsfrist könnte verlängert werden

    Holetschek brachte als mögliche Lösung auch ins Gespräch, die Übergangsfrist, die eigentlich am 2. April ausläuft, angesichts der aktuellen Corona-Zahlen zu verlängern. Diese Frist ist allerdings ausdrücklich im neuen Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Welche Regeln haben sich zum 20. März geändert? Unsere Übersicht.

    Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag 41 298 neue Corona-Fälle im Freistaat, die bayernweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg binnen 24 Stunden von 2134,4 auf 2185,9 Infektionen pro 100 000 Einwohner. Die Inzidenzwerte im Allgäu erfahren Sie hier. Holetschek warnte: "Die Normalstationen laufen relativ schnell voll." Zudem falle immer mehr Pflegepersonal in den Kliniken wegen eigener Infektionen aus, so dass teils Stationen abgemeldet werden müssten.

    Welche Corona-Regeln gelten im Allgäu? Die Übersicht:

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