Wechselunterricht ab Klasse acht in echten Corona-Hotspots, eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen, eine

ins Ausland: Mit diesen und anderen Maßnahmen will die bayerische Staatsregierung die anhaltend hohen Corona-Zahlen im Freistaat senken. Das Kabinett beschloss am Donnerstag die Umsetzung der entsprechenden Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwochabend - und erließ in einigen Punkten sogar noch etwas weitergehende Auflagen. Mindestens Weihnachten darf dafür im kleineren Kreis gefeiert werden.
Die zentralen Beschlüsse und neuen Regeln für Bayern im Überblick:
- Hürden für den Ski-Tourismus: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Diese und andere Verschärfungen sollen ab 1. Dezember gelten.
- Schulen in Corona-Hotspots: In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen Schulklassen ab Stufe acht vom 1. Dezember an in der Regel geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.
- Weitere Auflagen in Hotspots: Zudem müssen in diesen besonderen Hotspot-Regionen über der Marke 200 Musik- und Fahrschulen schließen, und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte müssen schließen, ausgenommen der Lebensmittelverkauf. Nach Söders Angaben liegen - Stand Donnerstag - 27 Kreise und kreisfreie Städte über dem 200er-Wert.
- Hotspots über der 300er Marke: In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 - also von mehr als 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen - sollen die Behörden vor Ort laut Kabinettsbeschluss noch weitere strikte Auflagen und Beschränkungen erlassen können, darunter Ausgangsbeschränkungen und weitere Einschränkungen an Schulen.
- Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz "von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz" können die Behörden Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen.
- Teil-Lockdown wird verlängert und verschärft: Grundsätzlich beschloss das Kabinett die Verlängerung des Teil-Lockdowns, und sogar eine leichte Verschärfung. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember geschlossen bleiben - wobei eine Verlängerung über den Jahreswechsel höchstwahrscheinlich ist, aber noch nicht rechtlich umgesetzt werden kann. "Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden", hieß es am Donnerstag dazu im Kabinettsbeschluss. Das heißt konkret: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Neu hinzu kommt: In Bayern müssen auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen. Für den Handel gibt es zusätzliche Auflagen, was die maximale Kundenzahl angeht. Maskenpflicht gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.
- Hilfe für Betroffene: Bayern will dafür sorgen, dass die Finanzhilfen für vom Teil-Lockdown Betroffene rasch fließen. Ein bayerisches Zusatzprogramm für einige wenige regionale Hotspots im Oktober (etwa Kreis Berchtesgadener Land) soll leichter abgewickelt werden können, nämlich über das Antragsverfahren der Novemberhilfe auf Bundesebene.
- Kontaktbeschränkungen: Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.
- Weihnachten und Silvester: Familien und enge Freunde sollen zusammen Weihnachten und höchstwahrscheinlich auch Silvester feiern können. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Was aber bedeutet "längstens"? Söder schloss auf Nachfrage nicht aus, dass an Silvester doch wieder schärfere Regeln gelten könnten. "Mitte Dezember gibt es ein Update", kündigte er an. "Da werden wir dann sehen, ob alles so bleibt - nach gegenwärtigem Stand würde ich sagen: Ja." Dies entspreche mehr der "Lebensrealität" an Silvester selber. Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden, und "auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt".
- Masken für Lehrer: Das Personal an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten Förderschulen bekommt ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen 300 000 FFP2-Masken, durchschnittlich zwei Masken je Lehrer, aus dem Pandemiezentrallager über die Schulen ans Personal verteilt werden.
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