Dass Kinder und Jugendliche Gewalttaten begehen oder sogar morden, wie beim aktuellen Fall in Lohr, ist selten, kommt aber doch immer wieder vor. Unter 14 Jahren sind sie allerdings nicht strafmündig und können für ihre Taten nicht strafrechtlich belangt werden. Was passiert mit diesen Kindern und wie gehen Jugendämter, Polizei und Gericht mit Extremfällen um?
Kriminalität