Lang ersehnt: In Bayern geht es ab Montag mit den ersten Öffnungen von Geschäften einen kleinen Schritt in Richtung Normalität. "Friseure, Gärtner, Baumärkte, Fußpflege-Praxen, Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten", schreibt die Bayerische Staatsregierung. FFP2-Masken bleiben selbstverständlich Pflicht. Eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede Person in einem Raum darf nicht unterschritten werden, zumindest für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Neue Corona-Regeln im Überblick