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Friseur, Baumarkt, Gärtnerei - Was ändert sich ab 1. März in Bayern?

Neue Corona-Regeln im Überblick

Friseur, Baumarkt, Gärtnerei - Bayern macht heute ein Stück weit auf

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    Schere und Fön liegen wieder in Profi-Händen: Nach knapp elf Wochen Lockdown dürfen ab Montag Friseure den Wildwuchs im Freistaat bändigen.
    Schere und Fön liegen wieder in Profi-Händen: Nach knapp elf Wochen Lockdown dürfen ab Montag Friseure den Wildwuchs im Freistaat bändigen. Foto: Angelika Warmuth, dpa

    Lang ersehnt: In Bayern geht es ab Montag mit den ersten Öffnungen von Geschäften einen kleinen Schritt in Richtung Normalität. "Friseure, Gärtner, Baumärkte, Fußpflege-Praxen, Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden werden ab dem 1. März landesweit unter den gleichen Bedingungen zugelassen, die für die bereits jetzt ausnahmsweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten", schreibt die Bayerische Staatsregierung. FFP2-Masken bleiben selbstverständlich Pflicht. Eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede Person in einem Raum darf nicht unterschritten werden, zumindest für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.

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