Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden. Bei einer Kanadagans sei das Virus vom Typ H5N8 am Freitag nachgewiesen worden, teilte die Stadt Erlangen mit.
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, gilt laut Landratsamt und Stadt von diesem Samstag an eine Stallpflicht. Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Vögel verkauft oder gezeigt werden, sind verboten. Außerdem gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet.
Erneut Fall von Geflügelpest nachgewiesen: Für Menschen gilt sie als ungefährlich
Für Menschen gilt die Geflügelpest als ungefährlich. Finden Bürger verendete Vögel, sollen diese beim Veterinäramt, der Gemeinde oder Polizei gemeldet, aber nicht berührt werden.
Am Samstag war bereits ein Fall der Geflügelpest bei einer Graugans im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nachgewiesen worden. Zuvor gab es Fälle in den Landkreisen Weißenburg-Gunzenhausen, Starnberg, Landsberg am Lech, Passau, Bayreuth und Haßberge.
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