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Gericht: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

Urteil in München: Dämpfer für Markus Söder

Gericht: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

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    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entscheiden, dass die Grenzpolizei in Bayern in Teilen nicht der Verfassung entspricht.
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entscheiden, dass die Grenzpolizei in Bayern in Teilen nicht der Verfassung entspricht. Foto: Lino Mirgeler/dpa

    Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

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