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Gericht: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

Urteil in München: Dämpfer für Markus Söder

Gericht: Bayerns Grenzpolizei verstößt in Teilen gegen Verfassung

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    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entscheiden, dass die Grenzpolizei in Bayern in Teilen nicht der Verfassung entspricht.
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat entscheiden, dass die Grenzpolizei in Bayern in Teilen nicht der Verfassung entspricht. Foto: Lino Mirgeler/dpa

    Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

    Die Befugnisse des Artikels 29 im Polizeiaufgabengesetz verstoßen demnach in Teilen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die generelle Wiedereinführung der Grenzpolizei beanstandeten die Richter aber nicht.

    Grenzpolizei in Bayern: Söders Prestige-Projekt

    CSU-Chef Markus Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner ersten Wahl zum Ministerpräsidenten wieder ins Leben gerufen. Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen er der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte. Sein Plan war einfach: Die gerade in Grenznähe infolge der Zuwanderung vielerorts verunsicherten Bayern sollten ein neues Gefühl der Sicherheit erfahren und damit auch resistent werden gegen die rechtspopulistische AfD, die bei Wahlen immer mit der Angst vor Flüchtlingen auf Stimmenfang geht.

    Die Landtags-Grünen halten die Grenzpolizei für verfassungswidrig, weil für den Schutz der deutschen Außengrenze allein die Bundespolizei zuständig sei. Nach vielen parlamentarischen Auseinandersetzungen entschieden sie sich für den Gang vor Bayerns oberstes Gericht.

    Von der Bayerischen #Grenzpolizei bleibt nur noch der Name übrig. Verfassungsgericht gibt uns Recht: Art 29 PAG ist verfassungswidrig. Grenzschutz ist Bundessache und der Artikel verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip. — Katharina Schulze (@KathaSchulze) August 28, 2020

    Tatsächlich lief die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren Bundeskollegen bisher geräuschlos und unproblematisch. Für die Grünen ging es bei der Klärung aber um eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nannte. Aus Sicht von CSU und Staatsregierung ist die Arbeit der Beamten durch eine Rechtsvereinbarung mit dem Bund gedeckt. Da die Bundespolizei weiter federführend agiere, würden deren Kompetenzen nicht verletzt, so die Argumentation.

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    Grenzpolizei: Sonderweg in Bayern

    Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Sie war bereits 1948 eingeführt und unter anderem für die Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern eingesetzt worden. 50 Jahre später, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen zur ehemaligen DDR, der Aufhebung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich und der Aufweichung der Grenzsituation nach Tschechien wurde sie aufgelöst. Zum 1. August 2018 wurde sie dann im Zuge der Diskussion um Zuwanderung von Flüchtlingen wieder eingeführt.

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