Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholverbot der Stadt München für den öffentlichen Raum für unverhältnismäßig erklärt. Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerde der Landeshauptstadt zurück und bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Dieses hatte am Freitag einem Eilantrag eines Mannes stattgegeben, der gegen das Verbot geklagt hatte.
Corona-Pandemie in Bayern