Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nicht auf den Besuch einer Kirche oder einer Synagoge verzichten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte am Mittwoch nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden in München klar, "dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert". Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung könnten Ostergottesdienste stattfinden, sie sollen "weiterhin uneingeschränkt zulässig" sein.
Corona-Maßnahmen