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Grenzkontrollen: Berufspendler brauchen Bescheinigung erst ab Freitag

Corona-Regeln

Verschärfte Corona-Grenzregeln für Berufspendler treten später in Kraft

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    Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren.
    Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Foto: Benedikt Siegert

    Berufspendler dürfen noch bis Donnerstagnacht ohne eine spezielle Bescheinigung ihres Arbeitgebers in Sachsen und Bayern die deutsche Grenze passieren. Bis Donnerstag 24.00 Uhr sei die Vorlage des Arbeitsvertrages an der Grenze ausreichend, hieß es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Die Frist, die ursprünglich in der Nacht zum Mittwoch hätte auslaufen sollen, sei auf Bitte der sächsischen Landesregierung um zwei Tage verlängert worden. Ab Freitag müssen berufliche Pendler dann eine Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie bei einem systemrelevanten Arbeitgeber beschäftigt sind und von diesem zwingend für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.

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