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Neu-Ulm: Großvater wird wegen Missbrauchs der Enkelin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Neu-Ulm

Großvater wird wegen Missbrauchs der Enkelin zu Bewährungsstrafe verurteilt

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    Weil er seine 14 Jahre alte Enkelin mehrfach sexuell missbraucht hatte, musste sich ein 65-Jähriger vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
    Weil er seine 14 Jahre alte Enkelin mehrfach sexuell missbraucht hatte, musste sich ein 65-Jähriger vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Weil er seine Enkelin mehrfach sexuell missbraucht hat, ist ein 65 Jahre alter Mann am Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wie der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts, Andreas Rossa, auf Anfrage unserer Redaktion sagte, hat der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Taten gestanden. 

    Vorgeworfen wurden dem Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm insgesamt 14 Fälle von sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch. Im Zeitraum vom Frühjahr bis November 2022 hatte der Lastwagenfahrer laut Anklage regelmäßig Besuch von seiner damals 14 Jahre alten Enkelin bekommen. Hierbei soll er in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben. In sämtlichen Fällen soll der Angeklagte dabei ausgenutzt haben, dass er mit seiner Enkelin alleine bei sich zu Hause in Neu-Ulm war – und niemand dieser helfen konnte. 

    Großvater muss sich vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten

    Auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten sowie der Vertreterin der Nebenklage wurde die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen, weil andernfalls schutzwürdige Interessen der Beteiligten verletzt werden könnten. Auch die Begründung des Urteils wurde nicht öffentlich verlesen, deswegen gab Andreas Rossa hierzu keine weiteren Auskünfte. Der Angeklagte müsse einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 8000 Euro an seine Enkelin bezahlen. Die Bewährungszeit sei auf drei Jahre festgelegt worden. 

    (Anmerkung der Redaktion: In unserem ersten Bericht wurde das Alter des Angeklagten mit 57 Jahren angegeben. Wir haben dies korrigiert.)

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