Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" mit fröhlichem Charakter an diesen Tagen in der Regel zwischen 2.00 und 24.00 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen - die sind, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag, erlaubt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Grünen nun im Landtag eingereicht.
Neuer Anlauf im Landtag